Umsetzung von ELENA in der Gemeinde aussetzen! 28. März 201015. März 2017 – noch nicht behandelt – Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich namens der Fraktion zur nächsten Gemeinderatssitzung folgenden Antrag: Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich bei der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Sammeln, Speichern und Melden der Daten für das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) solange ausgesetzt wird, bis unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine verfassungskonforme und mit den Grundsätzen des Datenschutzes vollumfänglich zu vereinbarende Regelung geschaffen wird. Dies hat insbesondere folgende Eckpunkte zu beachten: keine zentrale Speicherung von Arbeitskampftagen keine zentrale Speicherung von Abmahnungs-, Kündigungs- und Entlassungsgründen keine zentrale Speicherung von gesundheitsrelevanten Daten Abschaffung der gesetzlichen Öffnungsklausel zur weiteren Ausdehnung des Anwendungsbereichs der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten Abschaffung der Verordnungsermächtigung zur Datenerfassung und -übermittlung zugunsten einer parlamentarischen Regelung Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert über den derzeitigen Stand der Umsetzung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zu berichten. Dabei sollte insbesondere auf die zu erfassenden Daten eingegangen werden: welche Daten werden gemeldet? in welcher Form (standardisiert oder Freitext) wie wird die Sicherheit der Daten gewährleistet? wie ist der Stand der Diskussion im Bundesministerium für Arbeit und Soziales? Begründung: Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, alle einkommensrelevanten Daten ihrer Beschäftigten ausschließlich elektronisch an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Sinn und Zweck des ELENA-Verfahrens ist es, die heute in Papierform notwendigen Bescheinigungen der Arbeitgeber für die Beantragung von Sozialleistungen durch elektronische Meldungen zu ersetzen. In der derzeit gestarteten Pilotphase werden die Daten zunächst nur elektronisch erhoben und in das System eingepflegt, ab 2012 sollen insgesamt 5 Bescheinigungen, die für die Beantragung von Sozialleistungen – Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld – erforderlich sind, elektronisch ersetzt werden. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken gegen das ELENA-verfahren geäußert. Kritisiert wird, dass der überwiegende Teil der auf Vorrat gespeicherten Daten tatsächlich niemals benötigt werden wird, da ein großer Anteil der Beschäftigten die dem derzeitigen Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterfallenden Sozialleistungen niemals oder erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt geltend machen wird. Somit werden eine große Zahl der an die ZSS übermittelten Daten zu löschen sein. Dies stellt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Erforderlichkeit einen Verfassungsverstoß dar. Die Weitergabe von vertraulichen Daten an eine zentrale Speicherstelle weckt natürlich auch bei den Beschäftigten Befürchtungen. Vor allem, da noch unklar ist, welche Daten konkret übermittelt werden sollen und in welcher Form und wie diese Daten vor Unbefugten geschützt werden können. So sollen z.B. auch Angaben zu Kündigungsgründen, Kündigungsschutzklage und Abmahnungen zum Teil in Freitextform erfasst werden. Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte zu diesem neuen Verfahren hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen den ELENA Beirat aufgefordert, noch einmal alle vorgesehenen Erhebungsdaten auf ihre zwingende Notwendigkeit zu überprüfen. Solange noch keine Klarheit herrscht, welche Daten als erforderlich gelten und wie eine verfassungskonforme Umsetzung aussehen kann, sollte das Verfahren ausgesetzt werden. Der Gemeinderat sollte jedoch über den derzeitigen Sachstand umfassend informiert werden. Peter Unger Antrag zu ELENA
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