Instandhaltung der Gilchinger Skateranlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Skateranlage Gilchingim Frühjahr 2010 wurden an der Gilchinger Skateranlage ein neuer Bodenbelag aufgebracht sowie neue Ramps und Rails errichtet. Die umgebaute Skateranlage wird seitdem von den Jugendlichen sehr gut besucht und es findet seit Juni 2010 alljährlich auf dieser Anlage ein Skatercontest statt.

Bei dem letzten Skatercontest im Sommer 2012 haben die teilnehmenden Skater vermehrt darauf hingewiesen, dass sich der Belag der Rampen in keinem einwandfreien Zustand mehr befindet.

Aus diesem Anlass stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden:

ANTRAG:

Die Verwaltung wird beauftragt

  • die Gilchinger Skateranlage auf allgemeine Mängel hin (z. B. an den Rampen, Rails etc.) überprüfen zu lassen und dabei vor allem die Beschädigungen der Fahrbahnbeläge aufzuzeigen. Der beschädigte Belag der Rampen soll durch den allwettertauglichen Fahrbahnbelag „Skatesmart“ von der Firma IOURamps ersetzt werden. Die Firma IUO-Ramps hat auch im Frühjahr 2010 die Umbauarbeiten der Skateranlage durchgeführt.
  • Für die anfallenden Instandhaltungskosten sollen Mittel in Höhe von mindestens € 5.000,– in den Haushalt 2013 eingestellt werden.
  • Zusätzlich sollen jährlich weitere € 5.000,– im Haushaltsplan eingestellt werden. Das heißt bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme steigen die Mittel.

 

Begründung:

Auch bei qualitativ hochwertigen Anlagen ist eine regelmä?ige Kontrolle und gegebenenfalls Wartung bzw. Instandsetzung notwendig. Dies trifft besonders auf Skate-Anlagen im öffentlichen Bereich zu wie dies die Gilchinger Skate-Anlage ist. Eine kontinuierlich durchgeführte Wartung und Pflege der Skate-Anlage sind Garanten für hohe Sicherheit und lange Nutzbarkeit. Durch die einwandfreie Beschaffenheit der Fahrbahnbeläge wird außerdem eine Verletzungsgefahr durch Stürze minimiert.

Fachleute empfehlen daher, die Skateanlagen in regelmäßigen Abständen auf Sicherheit und Benutzbarkeit kontrollieren zu lassen. Auch die Rechtsgrundlage zeigt, dass Skateanlagen im öffentlichen, unbeaufsichtigten Raum der deutschen Fassung der DIN EN 14974:2006 + A1:2010 unterliegen.

Mit einer regelmäßig durchgeführten Kontrolle auf Sicherheit werden Schäden an der Skate-Anlage gleich erkannt und können sofort behoben werden.

Mit den kumulierten Haushaltsmitteln können künftig größere Umbauarbeiten, z.B. neue Ramps oder ein neuer Standort (Ausbau Gilchinger Glatze), verwirklicht werden.

Dies ermöglicht es den Gilchinger Jugendlichen die Skateanlage unbesorgt zu benutzen und auch die sehr beliebten jährlichen Skatercontests können weiterhin stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Akpomuje

Instandhaltung Skateranlage

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