Kein Fracking im Landkreis Starnberg und auf Gilchinger Fluren

– Antrag im Gemeinderat am 12.5.2015 angenommen –

In Ihrem Gesetzentwurf vom 1.4.2014 hat die Bundesregierung ein Fracking-Ermöglichungsgesetz auf den Weg gebracht, das es spätestens 2019 erlaubt, Fracking kommerziell zu betreiben. 

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Gemeinde Gilching  schließt sich der vom Naturschutzbund Deutschland, dem Deutschen Naturschutzring (DNR), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) getragenen Initiative zur „Frackingfreien Gemeinde“ an und spricht sich damit gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.
  2. Die Gemeinde Gilching wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden“ gemeinsam Ausdruck verleihen.
  3. Die Gemeinde Gilching macht vorsorglich deutlich, keine gemeindeeigenen Flächen für die Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Gemeinde Gilching fordert alle Grundstückseigentümer (insbesondere auch die Kirchen) im Gemeindegebiet auf, keine Flächen für eine etwaige Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Gemeinde Gilching fordert die Bayerischen Staatsforsten vorsorglich auf, sich dafür einzusetzen, dass kein Forstgrund im Gemeindegebiet für die Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung gestellt wird.
  6. Die Gemeinde fordert alle im Landkreis betroffenen Gemeinden des Landkreises auf, sich ebenfalls der Erkundung und Förderung fossiler Energieträger in dem für die Firma Terrain Energy ausgewiesenen Claim entgegenzustellen.
  7. Die Gemeinde fordert den Landrat auf, gemeinsam mit allen Landkreisgemeinden eine Strategie gegen Fracking im Landkreis zu entwickeln.
  8. Die Gemeinde Gilching wird ihre Bürgerinnen und Bürger  bei Vorliegen neuer Erkenntnisse zum Thema Fracking umgehend informieren.

Die Aufforderungen werden den jeweiligen Adressaten in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

Begründung:

In Ihrem Gesetzentwurf vom 1.4.2014 hat die Bundesregierung ein Fracking-Ermöglichungsgesetz auf den Weg gebracht, das es spätestens 2019 erlaubt, Fracking kommerziell zu betreiben.

FrackingFracking ist eine Hochrisikotechnologie, die mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden ist und die Lebensqualität stark beeinträchtigt – etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch verpresste Abwässer, Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen, Flächenversiegelung, erhöhtes LKW-Verkehrs­aufkommen und damit einhergehende Infrastrukturbelastung sowie zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen. Die Ausbeutung von Erdgaslagerstätten durch Fracking hat keinen nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen. Stattdessen müssen die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde und des Landkreises die Gefahren und Folgekosten der Fracking-Technologie tragen.

Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung einen Claim genehmigt, in dem die Firma Terrain Energy mit geophysikalischen und geochemischen Methoden nach Kohle-, Gas- und Erdölvorräten suchen darf. Tiefenbohrungen müssen gesondert beantragt werden. Dieser Claim kann Teile des Landkreises Starnberg und somit auch der Gemeinde Gilching umfassen.

Nach Auskunft der Behörden käme nur eine konventionelle Förderung in Frage, die vermeintlichen Lagerstätten sind angeblich nicht frackingfähig. In jedem Fall ist festzuhalten, dass der Claim für den Landkreis Starnberg  relevante Wasserschutzgebiete betrifft. Die Erkundungsgenehmigung ist auf 4 Jahre befristet.

Die Gemeinde Gilching hat sich mit Beitritt zum Energiewendeverein des Landkreises und dem beschlossenen Klimaschutzkonzept zu einer Energiewende mit erneuerbaren Energien bekannt.

Es soll eine deutliche CO2-Reduktion erreicht werden. Dazu müssen fossile Energieträger im Boden bleiben! Sollten durch eine Erkundung nennenswerte Lagerstätten nachgewiesen werden, könnte Terrain Energy in einem zweiten Schritt Probebohrungen beantragen, an deren Genehmigung die politischen Gemeindegremien nicht mitwirken. Eine nach Bundesbergrecht geregelte Ausbeutung der Lagerstätten wäre bei Auffindung entsprechend lukrativer Vorkommen nicht mehr zu verhindern.

Erdgas- und Ölförderung, egal ob mit oder ohne Fracking widerspricht außerdem zum einem dem Landkreisziel der „hochwertigste Lebens- und Wirtschaftsraum in unmittelbarer Nähe einer Weltstadt zu sein“ und schädigt das Urlaubs- und (Nah-)Erholungsgebiet 5-Seen-Land.

Auf kommunaler Ebene müssen wir jetzt handeln, wenn wir verhindern wollen, dass Fracking bzw. Erdgas- und Erdölbohrungen in unserer Gemeinde und im Landkreis stattfinden. Dazu können wir den Protest gegen den Gesetzentwurf durch ein Beitritt zur Initiative „Frackingfreie Gemeinde“ unterstützen. Viele Bundestagsabgeordnete aller Parteien, nicht nur der Opposition sondern auch der Großen Koalition, haben Widerstand gegen das geplante Gesetz angekündigt. Bestärken wir sie in Ihrer Entscheidung gegen Fracking.

Darüber hinaus sollten wir gemeinsam mit den anderen Gemeinden im Landkreis und dem Landratsamt eine Strategie entwickeln, wie wir unser Grund- und Trinkwasser vor Gefahren, die von Öl- und Erdgasförderung (nicht nur durch Fracking) ausgehen können, schützen.

Die Mit- und Einwirkungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene sind gering, aber die Möglichkeiten, die wir haben, sollten wir zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger sowie einer intakten Umwelt ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

1.Mai 2015

nachfolgend  eine neue Information des Umweltinstituts München zum Thema Fracking.

„Am 7. Mai geht das Gesetzespaket im Bundestag in die erste Lesung und wird dort in den kommenden Wochen beraten. Um so mehr sind jetzt das Fracking ablehnende Stellungnahmen der Kommunen gefragt.“

Peter Unger

„München, 28. April 2015 – Die UmweltministerInnen der Bundesländer fordern ein generelles Fracking-Verbot für die Öl- und Gasförderung, das im Bundesbergrecht verankert werden soll. Damit schließt sich der Umweltausschuss des Bundesrats der Forderung des Umweltinstituts und anderer Umweltverbände an.

Der Verbotsantrag wurde von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bremen gestellt, da der Gesetzesentwurf der Bundesregierung keine Grundlage bietet, Fracking rechtssicher auszuschließen. Das Plenum des Bundesrats wird sich am 8. Mai mit dem Thema befassen. Ein Veto-Recht haben die Bundesländer allerdings in diesem Fall nicht, da das Fracking-Gesetzespaket nicht zustimmungspflichtig ist. Dennoch zeigt die Forderung der Landes-UmweltministerInnen ganz klar: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist ein Zugeständnis an die Erdgas-Industrie und bietet den Bundesländern keine Sicherheit, Fracking auf ihrem Gebiet verhindern zu können.

Es sind daher auch weiterhin die Bundestagsabgeordneten gefragt. Am 7. Mai geht das Gesetzespaket im Bundestag in die erste Lesung und wird dort in den kommenden Wochen beraten. Die Abgeordneten haben hier noch die Gelegenheit, sich der Forderung der Landes-UmweltministerInnen nach einem kompletten Verbot anzuschließen.“ 

Gilchinger Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.5.15:

  1. Kein Fracking im Landkreis Starnberg und auf Gilchinger Fluren; Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2015

    a) Die Gemeinde Gilching spricht sich gegen Fracking auf ihrem Gemeindegebiet und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.

    b) Die Gemeinde Gilching wird ihre Bürgerinnen und Bürger bei Vorliegen neuer Er- kenntnisse zum Thema Fracking umgehend informieren.

    Abstimmungsergebnis:

    Zustimmung: 19 Ablehnung: 0

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