Pflanzenschutzmittel auf dem Gebiet der Gemeinde Gilching

Antrag wurde im UEVA am 22.02.2016 behandelt und mit Ergänzungen und Anpassungen angenommen

Antrag:

Kein Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und anderer Pestizide auf städtischen/gemeindlichen Flächen – Information der Bürgerinnen und Bürger über pestizidfreien ökologischen Gartenbau

  1. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang das Pflanzengift Glyphosat oder andere Pestizide (Herbizide, Fungizide, Insektizide) durch den städtischen Bauhof oder andere Einrichtungen der Gemeinde Gilching eingesetzt werden.
  2. Sollten diese eingesetzt werden, wird deren Einsatz beendet oder aber darüber informiert, warum darauf nicht verzichtet werden kann.
  3. Der Einsatz von bienengefährlichen Stoffen (u.a. Neonikotonoide) wird generell untersagt.
  4. Die Gemeinde Gilching klärt auf ihrer Homepage die Besucherinnen und Besucher über die Pestizide auf, stellt dar, warum die Gemeinde auf den Einsatz verzichtet und spricht eine Empfehlung für die Hobbygärtnerinnen und -gärtner aus.
  5. Pächterinnen und Pächter von gemeindlichen Flächen werden ebenso zur Einhaltung der Regeln zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet.
  6. Bei gemeindlichen Friedhöfen sollen die Satzungen dementsprechend angepasst werden.

Begründung: 
Glyphosat wird in verschiedenen Produkten als Mittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt in Landwirtschaft, Gartenbau und Privathaushalten. Seit Jahren mehren sich Hinweise darauf, dass Glyphosat krebserregend ist: Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kam im März 2015 zum Ergebnis dass Glyphosat wahrscheinlich auch für Menschen eine krebserzeugende und erbgutschädigende Wirkung hat. Bei einer ersten europaweiten Stichprobenuntersuchung 2013 wurde bei 70% der deutschen Teilnehmer eine Glyphosatbelastung im Urin festgestellt. Näheres z.B. bei www.urinale.org.
Allein in Deutschland sind derzeit fast 100 Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen. Außerdem befinden sich in den zum Teil sogar in Baumärkten erhältlichen Produkten weitere giftige Hilfs- und Wirkstoffe. Zudem gibt es Hinweise auf eine Schädigung des Bodenlebens durch die Beeinträchtigung von Mikronährstoffen, eine starke Zunahme resistenter unerwünschter Pflanzen. Auch andere Herbizide/Pestizide beeinträchtigen Mensch und Natur, daher soll auf deren Einsatz auf städtischen/gemeindlichen Grundstücken und auch im Kleingartenbau verzichtet werden.
Eine Ökologisierung der städtischen/gemeindlichen Grünflächenpflege ist dringend erforderlich. Insbesondere Bienen und Wildbienen brauchen eine vielfältige artenreiche Flora. Auch aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes sind entsprechende Maßnahmen dringend erforderlich.

 

Unter TOP 4 wurde im UEVA am 22.02.2016 der Antrag „Pflanzenschutzmittel auf dem Gebiet der Gemeinde Gilching“ der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen behandelt.

Punkte 1. -3. :
Hier hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen: Der Bauhof hat von 2011 bis 2015 keinerlei Herbizide eingesetzt. Ein Problem sei allerdings das hohe Anspruchsdenken der Bürger in Bezug auf die Friedhöfe. Hier wurden von Seiten des Bauhofs große Anstrengungen unternommen, um die Kieswege frei von Bewuchs zu halten. Es wurde unter großem Zeitaufwand mit Gasbrennern, Heißschaum, Oberflächenfräsung und Infrarottechnik gearbeitet, ohne dass das gewünschte Ergebnis nachhaltig zu erreichen war. Deshalb wurden ab 2012 zusätzlich und gegen Bezahlung Schüler in den Ferien eingesetzt, um Pflanzen manuell zu entfernen.
Nachdem im letzten Frühjahr der Aufwand des Bauhofs für diese Maßnahmen sehr groß wurde, wurde wiederum ein Herbizid eingesetzt. Laut den Ausführungen der Verwaltung handelt es sich um das glyphosatfreie Mittel Finalsin mit dem Wirkstoff Pelargonsäure und Maleinsäurehydrazid, welches als nicht bienengefährlich eingestuft ist und nur von vier sachkundig ausgebildeten Mitarbeitern ausgebracht wird.
Parallel werden die Friedhöfe schrittweise rückbegrünt. Auf den Flächen außerhalb der Hauptwege werden begehbare Schotterrasen angelegt, die durch Mähen leicht zu pflegen sind. Diese Maßnahme ist auch aus meiner Sicht ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Zudem verschafft sie ein naturnäheres Bild. Vergleichende Fotos belegten dies eindrücklich.
Da es zum Teil Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung gibt wurde angeregt durch entsprechende Tafeln auf den Sinn dieser Maßnahme hinzuweisen.

Punkt 4 :
Es wird zugesichert, dass die beantragte Aufklärung im Zuge der Gestaltung des Umweltauftritts auf der Homepage der Gemeinde erfolgen wird, die Umsetzung allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Punkt 5 :
Hier wird ausgesagt, dass es nach Aussage der Liegenschaftsabteilung schwierig sei, bestehende Pachtverträge entsprechend zu ändern. Es wurde vereinbart, dass auch hier Aufklärung betrieben werden soll, neu abzuschließende Pachtverträge einen entsprechenden Passus erhalten sollen.

Punkt 6 :
Es wurde vereinbart, dass eine Satzungsänderung geprüft werden soll. Zudem soll über die Presse und die Friedhofsschaukästen zum Verzicht auf Herbizide aufgerufen werden. Generell soll für mehr Akzeptanz für eine naturnahe Gestaltung der Friedhöfe geworben werden. Die großen künstlich frei zu haltenden Kiesflächen sind auch nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß.
Der Antrag wurde mit den dargestellten Ergänzungen und Anpassungen angenommen.

Herbert Gebauer 28.02.2016

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