Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren)

Sehr geehrter Herr Walter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Ereignisse stelle ich mit Unterstützung der Fraktion zur Gemeinderatssitzung am 25. April 2017 folgenden

Antrag:

Der Gemeinderat Gilching fordert den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren) beizubehalten.

Begründung:

Der Bayerische Landtag hatte 2010 für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt einstimmig abgeschafft und durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Auf diesem Verfahren beruht seit 2014 die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte, Kreis- und Bezirkstage. Dies aus gutem Grund, denn das Verfahren nach d’Hondt verzerrte die Sitzzuteilung zugunsten großer und zu Lasten kleiner Parteien.
Für Landtagswahlen war das d’Hondtsche Verfahren daher schon früher vom Bundesverfassungsgericht untersagt und in der Folge durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt worden, bei Kommunalwahlen wurde es vom Bundesverfassungsgericht als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnet.
Bei Gremien, deren Gesamtgröße schon vorher feststeht, also bei allen kommunalen Gremien, ist das Hare-Niemeyer-Verfahren mathematisch genau. Es gibt keine systematischen Verzerrungen, weder für kleine noch für große Parteien. Deshalb gibt es aus demokratischer Sicht auch keinen nachvollziehbaren Grund, Hare-Niemeyer wieder abzuschaffen und durch d’Hondt zu ersetzen.

Grund dieses Antrages ist, dass Landtagsabgeordnete der CSU am 8. März 2017 einen Änderungsantrag (Drucksache 17/15827) „zum Gesetz der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze“ in den Bayerischen Landtag eingebracht haben, der das Ziel hat, das Hare-Niemeyer-Verfahren wieder durch d’Hondt zu ersetzen.

In der Begründung hierfür wird zwar vorgebracht, dass das Verfahren nach Hare-Niemeyer den Wählerwillen hinsichtlich kleinerer Parteien und Wählergruppen tendenziell besser abbildet. Die Änderung sei aber notwendig, weil bei einem weiteren Erstarken populistischer Parteien die Gefahr der Zersplitterung der entsprechenden Gremien bestehe mit der Folge, dass deren Arbeit über Gebühr erschwert wird.

Dies ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Die Vielfalt ist für die meisten Kommunen eine positive, kreative Kraft und es drängt sich schon der Verdacht auf, dass sich die CSU durch die Rückkehr zum d’Hondtschen Verfahren auf kommunaler Ebene einen Vorteil verschaffen will.

Selbst Ministerpräsident Horst Seehofer lehnt diese Reform des Wahlrechts ab.

Es ist wichtig, dass wir uns als Kommunalpolitiker rechtzeitig positionieren und deutlich machen, dass wir am Hare-Niemeyer-Verfahren festhalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Unger

Update 31.1.2018:

Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates, 25.4.2017 mit 12:8 Stimmen angenommen.

Bemerkung:
6. Dezember 2017: „Ein guter Tag für die Demokratie in Bayern“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol, und freut sich, dass die CSU-Fraktion ihren Antrag auf Wechsel vom 2010 eingeführten Hare-Niemeyer-Verfahren auf das, kleine Fraktionen benachteiligende, Verfahren nach D’Hondt zurückgezogen hat. „Nach lautem Protest aus den Kommunen – von den Gemeinderäten bis zu den Bezirkstagen – und nach einer klaren Absage von Expertinnen und Experten bei der von uns initiierten Anhörung im Innenausschuss ist klar: Wir brauchen keine Rückkehr zu einem äußerst umstrittenen Zählverfahren, das einzig und allein die CSU bevorteilt, sondern ein Verfahren, das den Willen der Wählerinnen und Wähler gut abbildet“, so Jürgen Mistol.

Der Innenausschuss hat sich nun als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. Es wird seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt und ist laut Expertenmeinung das gerechteste.

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