Vergabe von Bauaufträgen durch den Gemeinderat 12. Juni 200720. März 2017 – abgelehnt – in der Gemeinde Gilching werden Bauaufträge und andere Aufträge in nichtöffentlichen Sitzungen vergeben. Dies verstößt meiner Auffassung nach gegen geltendes Recht. Gemäß der Gemeindeordnung ist eine nichtöffentliche Sitzung die Ausnahme und nur dann möglich, wenn Privatinteressen zu schützen sind. Privatinteressen sind bei einer Vergabe in der Regel nicht mehr vorhanden. In einer früher von mir schon diesbezüglich gestellten Anfrage beim Landratsamt wurde ich in meiner Auffassung bestätigt. Unter anderem führte das Landratsamt dazu aus: …. Ist zu erwarten, dass der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss über die Vergabe auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Beschlußvorschlages entscheidet, ohne dass die Angebote in der Sitzung nochmals inhaltlich im einzelnen geprüft und bewertet werden, so ist in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. Daß die schriftlichen Sitzungsunterlagen weitgehende Einzelheiten über Angebote und Bieter enthalten, steht der Öffentlichkeit nicht entgegen, soweit schutzbedürftige Angaben hieraus nicht mündlich referiert oder erörtert werden. Sollte sich während der Sitzung eine Sachdiskussion über schutzwürdige Einzelabgaben abzeichnen, so hat der 1. Bürgermeister die Nichtöffentlichkeit der Sitzung durch Beschluss herbeizuführen. …. Ich bitte Sie, die Gemeindeordnung einzuhalten und nach deren Vorschriften zu verfahren. Durch die Öffentlichkeit der Vergaben entsteht auch gar nicht erst der Verdacht auf Mauscheleien. Ich bitte, die Vergabe von Bauaufträgen in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen. Vergabe von Bauaufträgen durch den Gemeinderat
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