Anträge der Gilchinger Grünen im Gemeinderat 18. April 202013. Mai 2020 Dokument im docx-Format Dokument im pdf-Format Inhalt Inklusionsbeirat in der Gemeinde Gilching Energiewende 2035 in Gilching, hier Tiefengeothermie Ermäßigung für Geschwisterkinder in gemeindlichen Kinderhorten, Kindergärten und Kinderkrippen Einsatz von Laubblas- und Laubsauggeräten „Obdachlosenheim“ 2017 Inklusion auch in den Kirchen Bereitstellung von pädagogischem Hilfspersonal für die Gilchinger (Regel-) Grundschulen Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum Veranstaltungssaal im neuen Rathaus Bereitstellung von Mitteln für die Werbung für kulturelle Veranstaltungen Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie Umsetzung des Maßnahmenkataster Alltagsradroutennetz des Landkreis Starnberg für Gilching Bezahlbaren Wohnraum schaffen in Gilching, im Landkreis und in Bayern Vertretungsregelungen in den Ausschüssen des Gemeinderates Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren) Wettbewerb für ein gemeindeeigenes Logo Renaturierung in den Kiesabbaugebieten westlich St. Gilgen Schutzstreifen für Radfahrer im Starnberger Weg Begrünung von Bachläufen Aufpflasterung Kreuzung Talhofstraße / Orionstraße Aufpflasterung am Innenrand des Kreisels beim Kaufhaus Herz Bereitstellung von Mitteln für die Werbung für kulturelle Veranstaltungen Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum Veranstaltungssaal im neuen Rathaus Überdachung von Fahrradständern am Rathaus Fair und Lokal Private Fahrradabstellanlagen fördern Bereitstellung personeller Kapazitäten zur Umsetzung des Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen durch die Gemeinde Gilching Haushaltsplanung 2018, Tiefbaumaßnahme, Wartehäuschen Bushaltestellen Haushaltsplanung 2018 – Radverkehrswege Gebühren der Kindertageseinrichtungen Glyphosat 2018 Nachhaltiges Bauen – schon bei der Planung beachten Ortszentrum in Holzbauweise Platzverweis für Bienengifte! Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg Untersuchung des Gilchinger Badesees auf multiresistente Keime Schutzstreifen für Radfahrer in der Landsberger Straße Veröffentlichung der Haushaltsdaten Barrierefreiheit in Gilching – Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde Potenzialabschätzung zum möglichen Einsatz von Blockheiz-Kraftwerken in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von öffentlichen Grünflächen in Gilching e-Ladestationen Fahrradwege in Gilching Konzept Römerstraße 2019 Verlängerung der Eintragungszeiten zum Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ Wahlplakatierung Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrundstücke Sachstandsbericht zu Klimabündnis Europawahl – EU-Bürger/innen zur Wahl aufrufen Was kostet Gilching? Den Klimawandel stoppen! Leih-Lastenräder Förderprogramm Mobilität Fahrradständer am Bahnhof Gilching Argelsried (südlicher Aufgang) Elektronisches Meldesystem analog RADar Personalausstattung Gemeindebücherei Winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. – Gewerbepark Süd Licht- und Lasershow statt Silvester-Böllerei 2020 Müllvermeidung und Landschaftsschutz statt zweiter Müll-Umladestation an Gilchings Grenze Naturnahe Gestaltung der Gilchinger Friedhöfe Tempo 30 als Sofortmaßnahme in der Brucker-/Römerstraße/Am Römerstein Inklusionsbeirat in der Gemeinde Gilching Antrag wurde abgelehnt in der Gemeinderatssitzung vom 28.6.2016 gegen die beiden Grünen Stimmen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2016 stellte dann die SPD Fraktion den Antrag auf einen Runden Tisch Inklusion. Dieser wurde mit 19:3 angenommen. Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.6.2016 beantragt GR Unger mit Unterstützung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Gemeinde Gilching einen „Inklusionsbeirat“ einrichtet. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, den diesem Antrag beigelegten Satzungsentwurf als Grundlage für den Beirat zu verwenden. Der Inklusionsbeirat hätte die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen in Gilching zu vertreten. Der Inklusionsbeirat soll insbesondere den Erfahrungsaustausch fördern und Ideen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen entwickeln. Des weiteren soll der Inklusionsbeirat die Gemeinde in allen Belangen der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung der öffentlichen Gebäude und der Verkehrsräume beraten. Zudem haben die Beiratsmitglieder die Möglichkeit, die Belange dieses Personenkreises gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung durch Anfragen, Empfehlungen und Anträge wahrzunehmen. Der Inklusionsbeirat soll aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die Amtszeit soll drei Jahre betragen. In den Inklusionsbeirat sollen Personen berufen werden können, die – selbst behindert oder Angehörige eines solchen sind – ihren Hauptwohnsitz in Gilching haben und – das 18 Lebensjahr vollendet haben. Über den o.g. Antrag hat der Gemeinderat zu entscheiden. Von seiten der Verwaltung wird daran erinnert, dass bereits im Jahr 2012 ein Antrag des GR Unger zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv – Gilching ist dabei!“ Dieser Antrag liegt der Sitzungsvorlage ebenfalls bei. In der GR-Sitzung am 12.6.2012 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst. „Der Gemeinderat Gilching stimmt dem Antrag vollumfänglich zu und beauftragt GR Peter Unger als Referent für Behindertenangelegenheiten mit der Umsetzung seines gestellten Antrags. GR Unger werden im Rathaus ein Arbeitsplatz und die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Er soll im Gemeinderat einen Bericht hierüber abgeben.“ Inwieweit den Mitglieder des Gemeinderates hier Informationen zugeleitet wurden, ist der Verwaltung nicht bekannt. Bereits zur GR-Sitzung am 12.6.2012 wurde das Thema „Inklusion“ von seiten der Verwaltung als ein durchaus wichtiger und beachtenswerter Teil ihrer Tätigkeit gesehen. In allen gemeindlichen Neubauten (Kindertagesstätten, neues Rathaus u.v.m.) werden die Erkenntnisse und Merkmale der Inklusion beachtet und entsprechend umgesetzt. Die Neubauten werden stets in enger Abstimmung mit den Vertretern des Landratsamtes, insbesondere mit Frau Seidl, Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg, umgesetzt. Beschlussvorlage Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Inklusionsbeirates für die Gemeinde Gilching und beauftragt die Verwaltung, beiliegenden Satzungsbeschluss als Grundlage für den Beirat zu verwenden. Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016 Mit Schreiben vom 24.10.2016 beantragt die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Runden Tisch`s zum Thema „Inklusion“. Nach Vorstellung der SPD-Fraktion sollen neben Menschen mit Behinderungen folgende Personen teilnehmen dürfen: Schulleiter Leiter von Kindertagesstätten Sozialpädagogen der Gemeinde Mitarbeiter/innen des gemeindlichen Bauamtes Arge für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg Senioren- und Jugendbeirat der Gemeinde Gilching interessierte Mitglieder des Gemeinderates sonstige Personen, die mit dem Thema „Inklusion“ betraut sind Wie bereits im Antrag beschrieben, hat sich der Gemeinderat aufgrund eines Antrages von GR Unger bereits am 28.6.2016 mit einem ähnlichen Thema befasst. Hier ging es um die Bildung eines Inklusionsbeirates. Dieser Antrag wurde damals mit 15 : 2 Stimmen abgelehnt. Der Gemeinderat möge nun über den inhaltlich geänderten Antrag diskutieren und eine Entscheidung treffen. Nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion wird beschlossen: Beschluss Die Verwaltung lädt zu einem Runden Tisch „Inklusion“ ein, an dem neben Menschen mit Behinderung auch folgende Personen teilnehmen dürfen: Schulleiter Leiter der Kindertageseinrichtungen Sozialpädagogen der Gemeinde Das gemeindliche Bauamt Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen im Landkreis Starnberg Senioren- und der Jugendbeirat Interessierte Gemeinderäte Weite Interessierte, die mit dem Thema „Inklusion“ betraut sind oder in diesem Bereich tätig werden müssen (Sportvereine, Gewerbeverband, Unternehmen, weitere Vereine etc.) Energiewende 2035 in Gilching, hier Tiefengeothermie Der Antrag wurde in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 28.11.2016 einstimmig (8:0) angenommen. Sachverhalt In dem Antrag wird gefordert, einen Grundsatzbeschluss zum Thema Nutzung der Tiefengeothermie herbeizuführen. Dies soll anhand einer möglichst fundierten und variantenreichen Vorbereitung und Information des Gemeinderates stattfinden. Wie im Antrag dargestellt, ist das tiefengeothermische Potential für die Wärmenutzung in der Region enorm. Dieses Potential ungeprüft ungenutzt zu lassen, scheint angesichts der avisierten Energiewende nicht vertretbar. Nach den vorliegenden Untersuchungen können durch eine funktionierende tiefengeothermale Fernwärme rechnerisch 12 Millionen Liter Heizöl und zwischen 24.000 und 36.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 15.11.2016 aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes positiv zur Tiefengeothermie positioniert, vorbehaltlich des Trinkwasser- und Landschaftsschutzes. Durch die Vergabe des Claims „Gauting West“ haben sich neue Rahmenbedingungen ergeben. Ein Team von Projektanten und Investoren plant die Bohrungen niederzubringen und ein Fernwärmeprojekt ohne Stromproduktion aufzubauen. Erste Gespräche mit den Projektanten haben bereits stattgefunden. Für die Gemeinde ist diese Entwicklung zu begrüßen, da die Investitionen und Risiken der Bohrung zunächst von anderer Seite geschultert werden. Nach jetzigem Stand ist das Betreibermodell noch offen. Die Gemeinde sollte sich hier frühzeitig mit einbringen. Es gibt eine Vielzahl möglicher Varianten. Große Teilbereiche eines solchen Projektes sind: – die Bohrungen – die Heizzentrale – das Wärmenetz – die Verrechnung der Wärmelieferungen und Administration In diese Teilbereiche kann sich die Gemeinde in unterschiedlicher Intensität einbringen. Es kann mit verschiedenen Partnern und auch mit Finanzierung durch Bürgerbeteiligung gearbeitet werden. Neben der technischen Seite ist es elementar, sich über die Schnittstellen und Rechtsform künftiger Betreiber Gedanken zu machen. Die Bearbeitung des Antrages wurde auf Wunsch von Gemeinderat Gebauer auf die Novembersitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vertagt, daher lässt sich der Zeitplan bis Ende des Jahres für eine fundierte Vorbereitung schwer halten. Trotzdem erfordert eine Vielzahl anstehender Projekte (Ausbau Waldstraße, Bau Gewerbegebiet A96 Nord, dreispuriger Ausbau A96, Planungen Ortsmitte, Planungen Glatze) zügige Entscheidungen in der Thematik. Die bereits vorhandenen Untersuchungen zur Nutzung der Tiefengeothermie von 2008 und 2009 können überarbeitet und aktualisiert als Datengrundlage dienen. Die Verwaltung wird mit den Projektanten im Kontakt bleiben und dem Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Umsetzungsvorschläge vorlegen. Beschlussvorschlag Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Energiewende 2035 in Gilching, hier Tiefengeothermie“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt unter den aktuellen Gegebenheiten die konkreten Rahmenbedingungen für ein Tiefengeothermieprojekt zu eruieren und im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vorzustellen. Beschluss Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Energiewende 2035 in Gilching, hier Tiefengeothermie“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt unter den aktuellen Gegebenheiten die konkreten Rahmenbedingungen für ein Tiefengeothermieprojekt zu eruieren und in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses im März 2017 vorzustellen. Ermäßigung für Geschwisterkinder in gemeindlichen Kinderhorten, Kindergärten und Kinderkrippen Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016 mit 9:13 abgelehnt Sachverhalt Zum 01. September 2016 wurden die Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergärten und Kinderhort) um durchschnittlich 18% erhöht. Außerdem wird seit 01.09.2016 für Geschwisterkinder, die zeitgleich eine gemeindliche Kindertagesstätte besuchen, eine Gebührenermäßigung von 15% gewährt. Von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ wurde beiliegender Antrag dahingehend gestellt, dass die Gemeinde wieder zurückkehrt zu der Staffelung der Gebühren für Geschwisterkinder, die bis 31. August 2016 Gültigkeit hatte. In der damaligen Gebührensatzung war geregelt, dass für das zweite Kind einer Familie eine Gebührenermäßigung in Höhe von 30%, für das dritte und jede weitere Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50% gewährt wird. Der Gemeinderat möge entscheiden, ob die Gebührenermäßigung für die Geschwisterkinder geändert werden soll. Sollte sich der Gemeinderat dafür entscheiden, würde die Verwaltung die entsprechende Satzung ändern und dem Gemeinderat zur nochmaligen Beschlussfassung vorlegen. Beschlussvorlage Die Gemeinde Gilching kehrt wieder zurück zu der Staffelung der Gebühren für Geschwisterkinder vor der Gebührenerhöhung. D. h. für das zweite Kind einer Familie gibt es eine Ermäßigung der Gebühren von 30 % für jedes weitere Kind 50 %. Einsatz von Laubblas- und Laubsauggeräten Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt und von Peter Unger nicht weiter über die Rechtsaufsicht betrieben. Sehr geehrter Herr Amon, Ihr Schreiben vom 5.11.2016 habe ich erhalten. Der letzte Antrag zu o.g. Thema wurde von mir, wie Sie zutreffend schreiben, am 28.10.2013 gestellt. Im Frühjahr 2014 fand die Kommunalwahl statt – es begann also eine neue Wahlperiode. Vor einiger Zeit habe ich an einem kommunalpolitischen Seminar des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs in Fürstenfeldbruck teilgenommen. Dabei wurde zum Thema Antragstellung und Antragsinhalte in den Gemeinderäten unter anderem folgendes vermittelt: Mit Beginn einer neuen Wahlperiode beginnt bezüglich von Antragsinhalten ebenfalls ein Neuanfang. Das ist auch einleuchtend, denn nach Ihrer Logik kämen sonst einmal abgelehnte Anträge nie mehr auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung. Insofern ist der von Ihnen zitierte Paragraph 27, Abs. 7 der Geschäftsordnung in diesem Fall nicht zutreffend. Ich bitte Sie deshalb, den o.g. Antrag auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 6.12.2016 zu nehmen und um eine Rückmeldung. Freundliche Grüße Peter Unger „Obdachlosenheim“ Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2016 Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2016 einstimmig (19:0) angenommen Sachverhalt BM Walter versichert, dass diese Bezeichnung in keiner der gemeindlichen Veröffentlichungen verwendet wird. Nach kurzer Diskussion ergibt sich folgender Beschluss: Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass die Bezeichnung „Obdachlosenheim“ aus den Ortsplänen genommen wird. 2017 Inklusion auch in den Kirchen Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 6:2 abgelehnt. Sachverhalt III. Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat Herr GR Unger mit Schreiben vom 20.11.2016 verspätet den als Anlage 11 b beigefügten Antrag gestellt. III.1) Die Gemeinde Gilching trägt mit 20.000,00 € zur Finanzierung des Lifts im katholischen Pfarrzentrum bei. Der Antrag III.1) ist verspätet eingegangen und konnte somit bei der Haushaltsaufstellung nicht berücksichtigt werden, da eine Gegenfinanzierung der Maßnahme fehlt. Bemerkung Dieser Antrag wurde von der kath. Pfarrgemeinde St. Sebastian in den Haushalt 2018 wieder eingebracht und dort positiv beschieden: I. 9. Antrag des Katholischen Pfarramts Gilching St. Sebastian für den nachträglichen Einbau eines Lifts sowie für die Außenrenovierung von St. Nikolaus vom 05.07.2017: Auf der HH-Stelle 3700.9880 wird ein Zuschuss in Höhe von 50.000,- € für beide Maßnahmen veranschlagt. Den Anträgen I. Nr. 1. bis 10 zum Vermögenshaushalt wird entsprechend der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ansätzen zugestimmt. Bereitstellung von pädagogischem Hilfspersonal für die Gilchinger (Regel-) Grundschulen Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.5) Die Gemeinde Gilching stellt 5.000,00 € in den Haushalt 2017 ein, um beiden Gilchinger (Regel-) Grundschulen mit pädagogischem Hilfspersonal unterstützen zu können, wird zugestimmt. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum Veranstaltungssaal im neuen Rathaus Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt. Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.3) Die Gemeinde Gilching senkt das Nutzungsentgelt für den Veranstaltungssaal im neuen Rathaus in der Tarifgruppe I auf 30 % der in der Tarifgruppe II eingesetzten Entgelte zum 01.01.2017 wird zugestimmt. Bemerkung: Für den Haushalt 2018 wurde der Antrag erneut gestellt und im Sitzung des Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses, 25.09.2017 diskutiert. In der Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2017 in einer weiterreichenden Version mit 23:1 beschlossen (Gegenstimme: Pia Vilsmayer). Die Nachnutzung und der Umbau der Montessori Schule Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.6) Die Gemeinde Gilching beginnt mit dem Auszug der Montessorischule in der Münchner Straße mit den Umbaumaßnahmen für eine Nachnutzung wird zugestimmt. Bemerkung: Für den Umbau der Montessorischule in der Münchner Straße sind auf der Haushaltsstelle 8815.9400 500.000,00 € im Haushalt 2017 eingeplant. Bereitstellung von Mitteln für die Werbung für kulturelle Veranstaltungen Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.1) Die Gemeinde Gilching stellt in 2017 20.000,00 € für Werbungsmaßnahmen zu Kulturveranstaltungen von Gilchinger Vereinen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden entsprechende Werbemaßnahmen zu 50 % bis zu einer Höhe von 500 € bezuschusst wird zugestimmt. Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt. Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.2) Die Gemeinde Gilching er stellt ein Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie für Gilchinger Bürger. Für 2017 werden für dieses Programm 50.000,00 € bereitgestellt wird zugestimmt. Umsetzung des Maßnahmenkataster Alltagsradroutennetz des Landkreis Starnberg für Gilching Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 23.01.2017 mit 7:1 (gegen die Stimme der Grünen) abgelehnt. Beschlussvorlage Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen II.4) Die Gemeinde Gilching setzt die im Maßnahmenkataster Alltagsroutennetz des Landkreises Starnberg für Gilching ausgewiesenen Maßnahmen entsprechend den dort genannten Prioritäten in den nächsten 3 Jahren um. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich laut Maßnahmenkataster auf 503.000,00 €. Darüber hinaus werden die folgenden Maßnahmen ergriffen: Die Gemeinde Gilching befestigt die Oberfläche der Melchior Fanger-Straße bis ins Gewerbegebiet Süd Die Gemeinde Gilching beantragt beim Straßenbauamt Weilheim die Umsetzung der Maßnahme 100: Brucker Straße (St 2069) von Weßlinger Straße bis Auweg (185m): „Markierung eines Schutzstreifens“ wird zugestimmt. Bemerkung: Über das Altagsradroutennetz wird in den Sitzungen des Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 27.03.2017 und Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 24.07.2017 weiter diskutiert. In der Sitzung des Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 24.07.2017 wird in Teilbereichen des Starnberger Wegs ein Radstreifen beschlossen. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 27.03.2017 Sachverhalt Das Landratsamt Starnberg hat gemäß Kreistagsbeschluss ein Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg erstellen lassen. Dieses soll das freizeitorientierte Radwandernetz um direkte Alltagsverbindungen ergänzen. Während beim Freizeitradeln der Erlebniswert im Vordergrund steht, geht es bei den Alltagsrouten um ganzjährig zügig befahrbare möglichst direkte Verbindungen. Das Konzept mit allen Anlagen befindet sich in der Anlage. Die konkreten für Gilching relevanten Maßnahmen befinden sich in Anlage 2. Es sind dies die Nummern 100 bis 129. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Maßnahmen: Achse Bruckerstraße Römerstraße Maßnahme laut Konzept Anmerkungen Nr. 100; 4 Pte; 7000 €; StBa WM; Schutzstreifen auf Bruckerstr. zwischen Auweg und Weßlingerstr. Sinnvolles Maßnahmenpaket um den Radwegverbindung von Alling sinnvoll anzubinden. Interessanter Ansatz, die kurze Parallelverbindung neben Grünfläche am Auweg zu nutzen Nr. 114; 4 Pte, 30.000 € StBa WM; Querungshilfe auf Höhe Lindenweg Nr. 118; 1000 €; StBa WM; Unterführung am Römerstein; Aufhebung Benutzungspflicht, Markierung Schutzstreifen, Spiegel bei Treppen Schwierige sehr enge Bestandssituation; Maßnahme soll Wahlmöglichkeit zwischen jetziger Wegführung und Straße bieten Nr. 120; 6 Pte; 61.000 €; StBa WM; Markierung von Schutzstreifen auf Bruckerstr. und Am Römerstein zwischen Görbelmoosweg und Landsberger Str. Nr. 121; 6 Pte; 30.000 €; StBa WM; Querungshilfe Am Römerstein auf Höhe Münchner Str. Sinnvoll auch in Hinsicht auf künftige Nutzung der Montessorischule Landsberger Straße Maßnahme laut Konzept Anmerkungen Nr. 112; 7 Pte; 31.000 €; Aufhebung des Zweirichtungsradweges, Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordostseite, Markierung von Furten an allen Einfahrten Markierung der Furten kann im Tagesgeschäft erfolgen; Schutzstreifen wurde bereits im Radverkehrskonzept von 2009 empfohlen Nr. 113; 7 Pte; 30.000 €; Querungshilfe auf Höhe Flugplatzstraße, für Querungsverkehr durch Maßnahme 112 Ebenfalls im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen Nr. 115; 8 Pte; 74.000 € Radwegneubau von der James-Krüss-Grundschule bis Bebauung Erstaunlich hohe Punktzahl; Hauptachse sollte über Juliane Meier Weg führen. Bei Beginn der Bebauung Platzproblem; gesamte Maßnahme auf Privatgrund, geänderte Situation mit Glatzenbebauung Verschiedene größere Maßnahmen Maßnahme laut Konzept Anmerkungen Nr. 102; 6 Pte; 57.000 €; Starnberger Weg, Markierung einseitiger Schutzstreifen zwischen Karolingerstr. und Unterführung Würde wenn Sinn machen bis Landsberger Str. mit vorgezogener Aufstellfläche an Ampel, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen Nr. 116; 5 Pte; 14.000 € Römerstr. Starnberger Weg von Weßlingerstr. bis Feuerwehr Schutzstreifen nordöstlich Momentan einseitiges sehr enges Angebot. In Richtung Steinlach fahrend oft unangenehm durch parkende Autos Nr. 119; 2 Pte; 114.000 € Befestigung von Wegeverbindung St. Gilgen, Weßlinger Str. Erstaunlich niedrige Punktzahl; Steht in direktem Zusammenhang mit Umsetzung Westumfahrung, da Wegeführung von Unterführung abhängig Nr. 122; 3 Pte; 8000 €; Wegführung Münchner Str. entlang Montessorischule; Aufhebung Benutzungspflicht; Markierung Schutzstreifen auf Südostseite bis Geh- und Radweg Kirchenweg Benutzungspflicht wegen Wegführung fragwürdig. Inzwischen zusätzlicher Geh und Radweg Richtung Kirchenstr. Zukünftig Weiterführung dieses Weges Richtung Rosenstr. erstrebenswert, dann zusätzlich Querungshilfe sinnvoll Nr. 123; 1 Pt; 13.000 €; Wirtschaftsweg zwischen Gewerbegebiet Süd und Gewerbegebiet Oberpfaffenhofen; Oberfläche verbessern Erstaunlich niedrige Punktzahl für eine relativ wichtige Verbindung; Weg wird während Autobahnausbau durch Baufahrzeuge strapaziert; Oberfläche sollte nach Baustelle hergerichtet werden. Bereits erledigt, bzw. leicht im Tagesgeschäft umzusetzen Maßnahme laut Konzept Anmerkungen Nr. 111; Verbindungsweg zu Gewerbegebiet Süd Poller entfernen Sind entfernt, Einfahrt für PKW durch Findlinge verhindert Nr. 117; 5 Pte; 11.000 € Asphaltierung Endstück Juliane Meier Weg Wurde bereits asphaltiert Nr. 125; 1000 €; StBa WM; Furtmarkierung bei Einfahrt Angerfeldstr. Geisenbrunn Geringer Aufwand, kann im Tagesgeschäft umgesetzt werden Nr. 126; 1000 €; Furtmarkierung Münchner Straße am Rinnerhof Geringer Aufwand, kann im Tagesgeschäft umgesetzt werden Nr. 129; 2 Pte; 26.000 €; Wirtschaftsweg von Steinlach Richtung Holzhausen Ist auf Gilchinger Seite in gutem Zustand Die Kosten die im Konzept genannt werden sind mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich um sehr grobe Schätzkosten. Bezüglich der Maßnahmen die im Geltungsbereich des Straßenbauamtes Weilheim sind, steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Landratsamt, um eine einheitliche Vorgehensweise der Landkreiskommunen zu erreichen. Die Maßnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Über die Umsetzung der größeren Maßnahmen wird einzeln im Gremium abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsmittel für die Förderung des Radverkehrs. Diskussionsverlauf Die Kosten die im Konzept genannt werden sind mit Vorsicht zu genießen. Es handelt sich um sehr grobe Schätzkosten. Bezüglich der Maßnahmen die im Geltungsbereich des Straßenbauamtes Weilheim sind, steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Landratsamt, um eine einheitliche Vorgehensweise der Landkreiskommunen zu erreichen. Die Maßnahmen werden in der Sitzung vorgestellt. Über die Umsetzung der größeren Maßnahmen wird einzeln im Gremium abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsmittel für die Förderung des Radverkehrs. Der Umwelt, Energie-, und Verkehrsausschuss kam zu folgenden Ergebnissen und Beschlüssen: Maßnahme 100: Wäre wünschenswert. Zuständigkeit StBA Weilheim Maßnahme 114: Wäre wünschenswert. Zuständigkeit StBA Weilheim Maßnahme 118: Wäre wünschenswert allerdings ohne Markierung Schutzstreifen Zuständigkeit StBA Weilheim Maßnahme 120: Wäre wünschenswert Zuständigkeit StBA Weilheim Maßnahme 121: Wäre wünschenswert Zuständigkeit StBA Weilheim Maßnahme 119: Soll im Zuge der Westumfahrung umgesetzt werden. Maßnahme 123: Soll im Zuge des Neubaus der Verbindungsstraße Gewerbegebiet Süd und Gewerbegebiet Sonderflughafen umgesetzt werden. Beschluss 1 Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt die Umsetzung der Maßnahmen mit folgenden Nummern: Maßnahme 112, 122 einstimmig (8:0) angenommen. Bei 122 handelt es sich lediglich Aufhebung der Benutzungspflicht. Maßnahme 113, 115, 102, 116 wurden abgelehnt. Im Zuge der Diskussion von 115 wurde beschlossen, dass eine deutlichere Beschilderung zum Geh- und Radweg Juliane-Meier-Weg angebracht werden soll. Zusätzlich wurde noch einstimmig (8:0) beschlossen, dass Radwegefurten grundsätzlich an Ein- und Ausfahrten rot zu markieren sind, an Straßen zusätzlich mit Radfahrer/Fußgänger-Pigmentierungen. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss, 24.07.2017 Schutzstreifen für Radfahrer am Starnberger Weg. Hierzu siehe die Ausführugnen zum Antrag GR Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2017. Bezahlbaren Wohnraum schaffen in Gilching, im Landkreis und in Bayern Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen in der Gemeinderatssitzung am 17.1.2017 abgelehnt. Beschlussvorlage Der Gemeinderat Gilching fordert den Bayerischen Landtag auf, ein Gesetz zur Verwirklichung des Artikel 161, Absatz 2 der Bayerischen Verfassung auf den Weg zu bringen. Vertretungsregelungen in den Ausschüssen des Gemeinderates Der Antrag wird einstimmig (22:0) in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2017 angenommen. Der Antrag lag zur Gemeinderatssitzung am 21.2. vor. Dort bestand nach ausführlicher Diskussion Einverständnis, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in der nächsten Gemeinderatssitzung wieder zu behandeln. In der Sitzung vom 21.3. wurde der TO wieder aufgegriffen. Sachverhalt Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage aus der Sitzung vom 21.2.2017 verwiesen, die mit folgendem Text hinterlegt war: „In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurde u.a. die „Geschäftsordnung des Gemeinderates“ beschlossen. Die Zusammensetzung bzw. die Berechnung und näheres Details hinsichtlich der Bildung von Ausschüssen sind in § 7 GeschO formuliert. In § 7 Abs. 2 GeschO ist folgende Regelung enthalten: „Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt.“ Mit Schreiben vom 28.1.2017 beantragt nunmehr GR Unger, Bündnis90 DieGrünen, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass zukünftig zwei Stellvertreter namentlich bestellt werden. Grundsätzlich gibt es im Gesetz für die Stellvertretung von Ausschussmitgliedern keine Regelung. Von daher ist es generell zulässig, dass der Gemeinderat in der Geschäftsordnung die Stellvertretung durch namentliche Benennung vorsieht. Diese Möglichkeit wird lediglich dadurch eingeschränkt, dass ein Stellvertreter innerhalb eines Ausschusses nicht zweimal als Vertreter benannt werden darf. Nach Auffassung der Verwaltung bestehen gegen die Erweiterung auf zwei Stellvertreter keine rechtlichen Bedenken. Lediglich muss in diesem Zusammenhang die Geschäftsordnung in § 7 Abs. 2 entsprechend geändert werden. Sollte der vorstehende Antrag von GR Unger angenommen werden, wäre es schön, wenn bereits zur Sitzung die Vorschläge der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen vorliegen würden.“ Dieser Tagesordnungspunkt ist nach einer eingehenden Diskussion zunächst zurückgestellt worden mit dem Hinweis, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln. In der Sitzung am 21.2.2017 wurde angesprochen, wie es sich verhält, wenn der 2. Bürgermeister in einer Ausschusssitzung den Vorsitz vertretungsweise übernehmen muss, weil der 1. Bürgermeister verhindert ist. Würde dann der Vertreter des 2. Bürgermeisters in den Ausschuss vorrücken können. Die Kommunalaufsicht vertritt hierzu die Auffassung, dass in diesem Fall kein Vertreter für den 2. Bürgermeister nachrückt. Begründet wird dies u.a. im Kommentar von „Prandl/ Zimmermann“ damit, dass der 2. Bürgermeister den Vorsitzenden lediglich in der Sitzungsleitung vertritt, die Rechte und Pflichten als Ausschussmitglied dennoch wahrnimmt. Beschluss 1 Entsprechend dem Antrag des GR Unger vom 28.1.2017 besteht mit der namentlichen Be-nennung von zwei Stellvertretern in den gemeindlichen Ausschüssen Einverständnis. Gleichzeitig wird § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung wie folgt geändert: „(2) Für jedes Ausschussmitglied werden für den Fall seiner Verhinderung ein erster und ein zweiter Stellvertreter namentlich bestellt.“ Abstimmungsbemerkung Im Anschluß wird die Übersicht „Besetzung der Ausschüsse“ um den zweiten Stellvertreter ergänzt und verlesen. Beschluss 2 Mit vorbenannter Bestellung besteht Einverständnis. Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren) Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2017 mit 12:8 Stimmen angenommen. Sachverhalt Mit Schreiben vom 7. April 2017 beantragt GR Unger, den Bayer. Landtag und die Bayer. Staatsregierung aufzufordern, das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Art 35 Abs. 2 GLKrWG) bei der Wahl des Gemeinderates beizubehalten. Hintergrund dieses Antrags ist ein Änderungsantrag der Landtags-CSU vom 8.3.2017. Mit diesem Änderungsantrag soll erreicht werden, dass die Sitzzuteilung bei der Wahl des Gemeinderates nicht mehr nach dem Berechnungsverfahren gemäß Hare-Niemeyer, sondern nach dem d`Hondtschen Verfahren durchgeführt werden soll. Die Begründung zur angedachten Gesetzesänderung lautet wie folgt: „Das Verfahren nach Hare-Niemeyer bildet zwar den Wählerwillen hinsichtlich kleinerer Parteien und Wählergruppen tendenziell besser ab, kann aber unter Umständen dazu führen, dass auch Parteien und Wählergruppen Sitze erhalten, die nur sehr wenige Stimmen auf sich vereinigen konnten. Damit besteht gerade bei einem weiteren Erstarken populistischer Parteien die Gefahr der Zersplitterung der entsprechenden Gremien mit der Folge, dass deren Arbeit über Gebühr erschwert wird. Das d`Hondt`sche Höchstzahlverfahren ist ein von der Rechtssprechung als verfassungsmäßig angesehenes Berechnungsverfahren, das geeignet ist, einer möglichen Zersplitterung der kommunalen Gremien vorzubeugen.“ Nach Auffassung der Verwaltung werden keine gravierenden Gründe gesehen, die in Art. 35 Abs. 2 GLKrWG festgeschriebene Sitzzuteilung nach Hare-Niemeyer zu ändern. Von daher folgen wir dem Antrag des GR Unger, eine entsprechende Forderung dem Bayer. Landtag und der Bayer. Staatsregierung zukommen zu lassen. Ergänzend sei noch folgendes erwähnt: Mit diesem Änderungsantrag kann ausschließlich die Sitzzuteilung für die Wahl des Gemeinderates geregelt werden. Die Zusammensetzung der gemeindlichen Ausschüsse regelt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung. Es liegt im freien Ermessen, welchen mathematischen Weg der Gemeinderat zur Zuteilung der Ausschusssitze wählt. In der konstituierenden Sitzung wurde in § 7 Abs. 1 Geschäftsordnung beschlossen, die Sitzzuteilung in den Ausschüssen nach dem Hare-Niemeyer- Verfahren durchzuführen. Beschluss Der Gemeinderat Gilching fordert den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer (Hare-Niemeyer-Verfahren) beizubehalten. Bemerkung: 06. Dezember 2017: „Ein guter Tag für die Demokratie in Bayern“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Jürgen Mistol, und freut sich, dass die CSU-Fraktion ihren Antrag auf Wechsel vom 2010 eingeführten Hare-Niemeyer-Verfahren auf das, kleine Fraktionen benachteiligende, Verfahren nach D’Hondt zurückgezogen hat. „Nach lautem Protest aus den Kommunen – von den Gemeinderäten bis zu den Bezirkstagen – und nach einer klaren Absage von Expertinnen und Experten bei der von uns initiierten Anhörung im Innenausschuss ist klar: Wir brauchen keine Rückkehr zu einem äußerst umstrittenen Zählverfahren, das einzig und allein die CSU bevorteilt, sondern ein Verfahren, das den Willen der Wählerinnen und Wähler gut abbildet“, so Jürgen Mistol. Der Innenausschuss hat sich nun als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. Es wird seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt und ist laut Expertenmeinung das gerechteste. Wettbewerb für ein gemeindeeigenes Logo In der Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2017 bringt Peter Unger unter TO4: Konzepterstellung für ein Verkehrsleit- und Informationssystem für die Gemeinde Gilching seinen Antrag ein: GR Unger stellt den Antrag, die Entwicklung eines gemeindlichen Logos, das im Auftrag mit vorgesehen ist, heraus zu lösen und für die Entwicklung einen öffentlichen Wettbewerb auszuloben. Nach eingehender Diskussion schlägt BM Walter vor, den Antrag des GR Unger in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen. GR Unger ist einverstanden. Bemerkung Es bestand das Einvernehmen über das Logo erst nach der Konzepterstellung zu sprechen. Bis zum 1.1.2018 stand das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung.i Renaturierung in den Kiesabbaugebieten westlich St. Gilgen Der Antrag wurde in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 24.07.2017 einstimmig angenommen (9:0). Beschluss Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beauftrag die Verwaltung den Sachverhalt bei der zuständigen Stelle im LRA mit Nachdruck vorzutragen mit dem Ziel, dass diese auf eine Renaturierung der Fläche mit der Flurnummer 3221 hinwirkt, die dieses Prädikat verdient und die ihre Funktion als Ausgleichsfläche für die AMA erfüllen kann Bemerkung: Am 3.1.2018 antwortet Jan Haas, Klimaschutz-, Umwelt- und Energiebeauftragter, auf Anfrage vom Tage: Den Antrag habe ich an das LRA weitergeleitet. Herr Drefahl hatte geantwortet dass die Eichen zwar in keinem guten Zustand wären, dass aber der Rest der Fläche den Bildern nach aus ökologischer Sicht zunächst nicht schlecht aussähe. Um das genauer beurteilen zu können empfahl er die Arten von Experten untersuchen zu lassen, stellte aber nicht in Aussicht dass das LRA sich darum kümmern würde. Ich habe mir den Plan für die Fläche angesehen. Sie wurde auf jeden Fall dementsprechend moduliert und angelegt. Die Eichen sind aber tatsächlich in einem schlechten Zustand und Goldrute wandert in die Fläche ein wenn ich mich recht erinnere. Mit Eichenpflanzungen gibt es aber schon seit einigen Jahren auch auf unseren Flächen große Probleme und viele Ausfälle. Ich werde mich der Sache annehmen wenn ich zurück bin. Vermutlich ist es das einfachste mit Herrn Jais zu reden, der ja für die Fläche zuständig ist. Erfahrungsgemäß ist ein vor Ort Termin dafür am besten. Rückantwort Martin Pilgram dazu: Jan, Danke für Deine schnelle Antwort. Insgesamt ist ja keine Eile geboten. D.h. wir können abwarten bist Du wieder im Landes bist und dann mit Jais eine kurze Begehung machst.ii Schutzstreifen für Radfahrer im Starnberger Weg Antrag wurde in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 24.07.2017 mit 7:2 für den Bereich angenommen und mit 6:3 für den Bereich Starnberger Weg von der Orionstraße bis zur Landsberger Straße auf der südwestlichen Seite abgelehnt. Ebenfalls mit 6:3 abgelehnt wurde eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel zur Landsberger Straße, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen. Sachverhalt Der Antrag befasst sich mit den im Alltagsradroutennetz (ARN) vorgeschlagenen Markierungen für den Starnberger Weg. Diese wurden unter TOP 4 in der Sitzung des UEVA vom 27.03.2017 behandelt. Die Argumentation des Antrages, dass die Breite des Starnberger Weges für die im ARN vorgeschlagenen Markierungen ausreichend ist, ist richtig. Eine erneute Diskussion erscheint von daher gerechtfertigt. Das Alltagsradroutennetz möchte die Infrastruktur für Fahrräder als vollwertige Verkehrsmittel schaffen. Es geht um die Verlagerung von Autoverkehr auf das Fahrrad. Die Infrastruktur die dafür nötig ist, unterscheidet sich von der für Touristen oder für Schulkinder. Ein ganzjähriges, zügiges Vorwärtskommen auch mit Pedelecs, soll gewährleistet werden. Die vorhandene Schutzstreifenmarkierung am Starnberger Weg wird sehr positiv aufgenommen. Eine Weiterführung auf der nordöstlichen Straßenseite bis zur Weßlinger Straße (Maßnahme 116) bedeutet ein einseitiges Parkverbot. Für Radfahrer ist das von Vorteil, da das Ausscheren vor parkenden Autos regelmäßig als unangenehm empfunden wird, da schnellere Autos sie häufig von hinten einklemmen. Der Straßenraum würde durch einseitiges Parken insgesamt übersichtlicher. Der Gehweg Radfahrer frei von Orionstraße bis Sonnenstraße ist durch die vielen Ausfahrten mit jeweils einzeln abgesenkten Bordsteinen vor allem für schnelle Radler / Pedelecs relativ schlecht befahrbar. An der Ampel an der Landsberger Straße ist für alle Verkehrsteilnehmer die Situation am einfachsten zu erfassen, wenn die Radfahrer auf der Straße mitfahren und sich vor den Autos aufstellen können. Im Umweltamt gab es wiederholt Meldungen von Radfahrern die an dieser Stelle nur knapp Unfällen entgangen sind, weil sie von Autos übersehen wurden. Die angesprochenen Maßnahmen und die zugehörigen Musterbeispiele für die Markierungen befinden sich als Auszug im Anhang. Beschluss 2 Am Starnberger Weg/Römerstraße wird von der Weßlinger Straße bis zum Görbelmoosweg ein einseitiger Schutzstreifen für Radfahrer auf der nordöstlichen Seite markiert. Beschlussvorschlag 3 Am Starnberger Weg wird von der Orionstraße bis zur Landsberger Straße ein einseitiger Schutzstreifen auf der südwestlichen Seite markiert. Beschlussvorschlag 4 Der Schutzstreifen am Starnberger Weg zwischen Orionstraße und Landsberger Straße wird ergänzt durch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel zur Landsberger Straße, wie im Radverkehrskonzept 2009 vorgeschlagen. Begrünung von Bachläufen Antrag in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 24.07.2017 einstimmig (9:0) angenommen. Sachverhalt Der im vorliegenden Antrag angesprochene und für eine Bepflanzung vorgeschlagene Bereich des Aubachs ist im Eigentum der Gemeinde Gilching. Er ist begradigt und ausgeräumt. Er befindet sich unterhalb des Hochwasserrückhaltebeckens und direkt oberhalb des verrohrten Bereiches im Gemeindegebiet. In der Verwaltung ist die Renaturierung von Bächen bereits seit längerer Zeit für Ausgleichsmaßnahmen angedacht. Hierfür sind Streifen von über 10 Metern um den Bachlauf erforderlich. Bedauerlicherweise befinden sich außer dem im Antrag erwähnten Bereich keine passenden Grundstücke in Gemeindebesitz. Die Liegenschaftsabteilung ist informiert Gelegenheiten für Ankäufe an Bachufern und Wassergräben möglichst wahrzunehmen. Die Renaturierung und Bepflanzung von Bachläufen ist eine ökologisch sinnvolle Maßnahme, die bei richtiger Umsetzung auch dem Hochwasserschutz dienen kann. Der Flächennutzungsplan von Gilching sieht als Ziel unter anderem auch die Gliederung der offenen Landschaft durch Gehölze an Bächen und Gräben vor. Allerdings ist zu landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Baumpflanzungen über 2 Meter Höhe ein Abstand von 4 Metern vorzusehen. Eine Renaturierung der Bäche bedeutet auch ein Mäandrieren zu ermöglichen, um verschiedene Fließgeschwindigkeiten und ökologische Nischen entstehen zu lassen. Eine Bepflanzung sollte sich neben Erle nicht auf Salix purpurea nana beschränken. Eine Gehölzpflege durch abschnittsweises oder einzelstammweises auf den Stock setzen wird sich nicht umgehen lassen, da der begrenzte Raum die Entwicklung eines Auwaldes nicht zulässt und ein ausreichender Abfluss sicherzustellen ist. Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde angefragt, lag aber noch nicht vor. Im Telefonat wurde die Maßnahme grundsätzlich begrüßt. Da das Hochwasserrückhaltebecken derzeit neu berechnet und zum Teil anders gestaltet werden muss, macht es Sinn mit der Umgestaltung des Aubaches die Ergebnisse abzuwarten. Es wurde empfohlen die Hydraulik des Aubaches berechnen zu lassen, damit die notwendige Abflussleistung gesichert ist. Für die Freiwillige Feuerwehr Gilching ist nach Rücksprache vor allem wichtig, dass der Rechen vor der Verrohrung zugänglich bleibt. Unter Umständen kann im Zuge der Maßnahmen sogar eine Art Vorrechen eingebaut werden, der die jetzige Situation verbessert. Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, eine Renaturierung des Aubaches im Bereich des Krautgartenweges im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten durchzuführen. Dies umfasst eine ökologische Verbesserung des Bachbettes und eine Bepflanzung der Ufer. Hierzu stimmt sie sich mit dem Wasserwirtschaftsamt ab. Die nötige Hydraulik wird berechnet. Notwendige Maßnahmen gegen Hochwasser werden vorgenommen. Eine Umsetzung soll 2018 oder 2019 in Abstimmung mit den Arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken erfolgen. Die Fläche wird als ökologische Ausgleichsmaßnahme genutzt. Die genauen Kosten sind zu verifizieren und im Haushalt 2018 vorzustellen. Aufpflasterung Kreuzung Talhofstraße / Orionstraße Der Antrag wurde gegen die Stimme der Grünen (8:1) in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.09.2017 abgelehnt. Sachverhalt Anliegender Antrag wurde für den Bereich der Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße gestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Kreuzungspunkt derzeit richtig und einwandfrei gestaltet. Eine Aufpflasterung, wie jetzt beantragt wurde, bis hin zu den Einmündungen der Straßen würde erhebliche Kosten verursachen und zudem einen erheblichen Wartungsaufwand bedeuten. Es ist im Antrag nicht nachvollziehbar dargestellt, warum dieser Kreuzungsbereich nun komplett aufgepflastert werden soll. Die Gemeinde ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln verpflichtet. Aus diesem Grund ist der Antrag auf Aufpflasterung nicht zu befürworten. Beschluss Der Antrag auf komplette Aufpflasterung der Kreuzung Talhofstraße/Orionstraße von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 wird nicht befürwortet. Aufpflasterung am Innenrand des Kreisels beim Kaufhaus Herz Antrag wurde gegen die Stimme der Grünen (8:1) in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.09.2017 abgelehnt. Sachverhalt Anliegender Antrag wurde gestellt zum Kreisverkehr Starnberger Weg/Karolinger Straße. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass aufgrund der Grundstücksverhältnisse der Kreisverkehr leider nicht anders geplant werden konnte. In mehreren Vorortterminen mit der Polizei, der Behindertenbeauftragten, der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und dem Bauamt wurde die jetzt ausgeführte Planung abgestimmt und wurde dann von allen Beteiligten und auch den gemeindlichen Gremien so befürwortet. Die Umsetzung erfolgte entsprechend und wurde mit staatlichen Mitteln erheblich bezuschusst. Eine Änderung des Kreisverkehres mit Aufpflasterung des Innenrandes, wie jetzt beantragt wurde, würde mit allen o.g. fachlich beteiligten Stellen abgestimmt werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung macht dies keinerlei Sinn, nachdem der Kreisverkehr erst vor wenigen Jahren geplant und errichtet wurde. Beschluss Der Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis90/Die Grünen vom 10.08.2017 auf Aufpflasterung am Innenrand des Kreisverkehres Starnberger Weg/Karolinger Straße wird nicht befürwortet. Bemerkung: In der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 27.11.2017 stellte die Agenda 21 den Antrag zur Aufpflasterung und Anbringung von Markierungen am Kreisverkehr Starnberger Weg. Dazu wurde einstimmig (9:0) beschlossen: Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt eine Aufpflasterung im Bereich des Kreisels ab. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der PI Germering eine Markierung anzubringen. Dem Ausschuss ist ein Erfahrungsbericht vorzulegen. In der Sitzung des Gemeinderates am 12.11. 2019 wurde darauf verwiesen, dass es hier keine Beschwerden gäbe. Damit war das Thema vom Tisch gewischt. Bereitstellung von Mitteln für die Werbung für kulturelle Veranstaltungen Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 mit (8:1) gegen die Stimme der Grünen abgelehnt. Beschluss Die Verwaltung lehnt den Antrag aus folgenden Gründen ab: Die Verwaltung erachtet eine Abgrenzung „für kulturelle Veranstaltungen“ als kritisch. Wer definiert, was eine kulturelle Veranstaltung ist? In Bayern stellt z. B. eine Schützengesellschaft ebenfalls ein Kulturgut dar. Warum sollte nur Werbung für kulturelle Veranstaltungen, nicht aber auch für Sport- oder sonstige Veranstaltungen bezuschusst werden? Die Verwaltung hält die aktuelle Situation, dass die Vereine und sonstige Einrichtungen jedes Jahr konkrete Anträge stellen, weiterhin für zweckmäßig. Bei diesen Anträgen können ebenfalls Mittel für Werbemaßnahmen beantrag werden (siehe z. B. den diesjährigen Antrag des Kulturkreises Gilching). Darüber hinaus ist das Thema Werbung – auch für kulturelle Zwecke und Vereine – Bestandteil des Gewerbeleitsystems. Dieser Aspekt wurde bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum Veranstaltungssaal im neuen Rathaus Antrag wurde im Sitzung des Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend- und Sportausschusses, 25.09.2017 diskutiert. In der Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2017 in einer weiterreichenden Version mit 23:1 (Gegenstimme: Pia Vilsmayer). Sachverhalt Der Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Jugend-/Senioren- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 25. September 2017 auf mündlichen Antrag von GR Schwab und schriftlichen Antrag von GR Pilgram (siehe Anlage) über eine Reduzierung der Kosten für die Nutzung des Veranstaltungssaals in Tarifgruppe I beraten. Der Beschlussauszug dieser Sitzung findet sich in der Anlage. Demnach sollen die Kosten für die Nutzung des Saals in Tarifgruppe I deutlich reduziert werden. Die Gebühr für die Saalmiete soll auf 50,- EUR gesenkt werden, zusätzliche Kosten für technische Einrichtungen sollen entfallen. Der Ausschuss schlägt vor, für die Nutzung des Beamers weiterhin 25,- EUR zu berechnen. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass auch diese Gebühr dann konsequenterweise nicht berechnet werden sollte. Freischaffende Gilchinger Künstler/innen sollen zukünftig in Tarifgruppe I aufgenommen werden. Die Verwaltung hat entsprechend der Abstimmung in genannter Sitzung eine aktualisierte Entgeltordnung für den Saal erarbeitet, die sich ebenfalls im Anhang befindet. Hier sind nun auch die Kosten für die Nutzung des Flügels enthalten. Ein rückwirkender Beschluss zum 1. Oktober 2017 wäre nach Ansicht der Verwaltung wünschenswert, da somit die Veranstalter der Kunst- und Kulturwoche ebenfalls noch von den deutlich günstigeren Konditionen profitieren würden . Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Veranstaltungssaals rückwirkend zum 1. Oktober 2017 entsprechend dem Entwurf in der Anlage zu. Überdachung von Fahrradständern am Rathaus Nach einer ersten Diskussion des Antrags in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.09.2017 wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 11.12.2017 der Antrag mit 7:2 angenommen. Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 18.09.2017 Sachverhalt Anliegender Antrag wurde zur Überdachung von Fahrradständern am Rathaus gestellt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass beim Neubau des Rathauses ausreichend Fahrradabstellplätze oberirdisch für alle und geschützt unterirdisch im Fahrradabstellraum für Mitarbeiter/innen geschaffen wurden. Der geschützte Fahrradabstellraum ist über die Tiefgarage mit automatischen Türen erreichbar. Es sind dort auch Lademöglichkeiten für e-bikes vorhanden. Die Tiefgarage ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses offen und für jede Besucherin und jeden Besucher nutzbar. Damit ist bereits ein Schutz bei Wind und Wetter gewährleistet. Eine günstige Möglichkeit wäre, statt zwei PKW-Stellplätzen mehrere Fahrradabstellplätze in der Tiefagarage zu schaffen. Die Tiefgaragenstellplätze wären bei Wegfall von 2 Stellplätzen trotzdem ausreichend vorhanden. Standorte für Überdachungen im Umfeld des Rathauses müssen erst noch geprüft werden. Beschluss Der Haupt- u. Bauausschuss beschließt, dass Standorte für Überdachung von Fahrradständern im Umfeld des Rathauses durch die Verwaltung und in Zusammenarbeit mit dem Architekten/Landschaftsarchitekten geprüft werden sollen. Abstimmungsergebnis Dafür: 9, Dagegen: 0 Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 11.12.2017 Sachverhalt Am 18.09.2017 hat der Haupt- und Bauausschuss auf Antrag von Herrn GR Martin Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen wie folgt beschlossen: Der Gemeinderat beschließt, dass Standorte für Überdachung von Fahrradständern im Umfeld des Rathauses durch die Verwaltung und in Zusammenarbeit mit dem Architek-ten/Landschaftsarchitekten geprüft werden sollen. Herr Architekt Prof. Horst Teppert wurde gemäß beiliegendem Honorarangebot beauftragt, einen Standort für überdachte Fahrradständer zu finden. Diesbezüglich bietet sich im Bereich des Haupteingangs an, die vorhandenen Fahrradständer an der Außentreppe zur Tiefgarage zu überdachen. Herr Prof. Teppert hat anliegende Entwürfe gefertigt. Die Kosten für die Umsetzung des Entwurfes werden dabei auf rund 50.000 € geschätzt. Alternativstandorte im rückwärtigen Bereich des oberirdischen Parkplatzes bzw. im Grünbereich bei den Bänken wären auch denkbar und außerhalb des Tiefgaragenbereiches. Damit würden die Kosten für die Überdachung aufgrund der einfacheren Fundamentierung rund 10.000 € günstiger ausfallen. Eine weitere Alternative wäre noch vor dem Haupteingang an der Glasfront und unter dem Vordach. Allerdings ist hier das Abstellen von Fahrrädern derzeit verboten, damit das Glas nicht beschädigt und das verglaste Foyer in seiner Optik nicht beeinträchtigt wird. Eine entsprechende Sicherung für die Fahrräder müsste vor der Glasfront eingebaut werden, könnte aber mit geringem Aufwand erfolgen. Die Verwaltung hat zudem bereits in der Sitzung vom 18.09.2017 angeregt, dass insbesondere bei Regen auch die Tiefgarage des Rathauses genutzt werden kann. Hier befindet sich auch ein Fahrradabstellraum. Der Haupt- und Bauausschuss möge entscheiden, ob die Fahrradständer im Außenbereich überdacht werden sollen. Die Kosten in Höhe von 50.000 € müssten dann bei den nächsten Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Beschluss Der Haupt- und Bauausschuss beschließt, die Überdachung der Fahrradständer im Außenbereich gemäß Variante A der vorgelegten Planungsvorschläge von Herrn Prof. Teppert herzustellen. Die Kosten in Höhe von 50.000 € sind in den nächsten Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Fair und Lokal Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2017 einstimmig (23:0) angenommen. Sachverhalt Anliegender Antrag „Fair und Lokal“ wurde von Herrn GR Martin Pilgram am 10.08.2017 gestellt. Ziel ist, dass die Gemeinde Gilching eine sog. Fair-Trade-Gemeinde wird, wie es auch schon die Kommunen Gauting, Herrsching und Starnberg im Landkreis Starnberg sind. Die Entwicklung des fairen Handelns ist mit den Zielsetzungen der Agenda21 verbunden, dem entwicklungs- und umweltpolitischen Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, welches 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Vor mehr als 20 Jahren hat mit der Lokalen Agenda21 eine beispiellose Welle kommunaler Nachhaltigkeitsprozesse begonnen. Auch in Gilching gibt es eine lokale Agenda21-Gruppe, welche sich in verschiedenen Themenbereichen immer gut einbringt. Faires und nachhaltiges Handeln ist aus Sicht der Verwaltung in den lokalen, auch städtebaulichen Leitbildprozess zu integrieren. Auch die Ziele der Agenda 2030, welche im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, können in kommunales Handeln implementiert werden. Der anliegende Praxisleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zeigt hierfür 6 Handlungsfelder und gute Beispiele auf. Aus Sicht der Verwaltung soll die Gemeinde Gilching, wie im Antrag von Herrn GR Martin Pilgram vom 10.08.2017 formuliert, eine weitere Fair-Trade-Gemeinde im Landkreis Starnberg werden und sich fair und lokal engagieren. Es wird vorgeschlagen, hierfür 10.000 € im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Maßnahmen, wie das Erstellen von Flyern oder Informationsveranstaltungen sollen erst in einem späteren Diskussionsprozess und in Zusammenarbeit mit der Lokalen Agenda 21 beraten werden. Deshalb ergeht abweichender Beschlussvorschlag der Verwaltung: Beschluss Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, dass die Gemeinde Gilching eine weitere „Fair-Trade-Gemeinde“ im Landkreis Starnberg wird und sich fair und lokal engagieren soll. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € im Haushaltsjahr 2018 eingestellt. Private Fahrradabstellanlagen fördern Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 mit (8:1) gegen die Stimme der Grünen abgelehnt. Beschluss Bei Neubauten gilt bereits die Fahrradabstellplatzsatzung der Gemeinde Gilching; hier ist eine Förderung auszuschließen. Die Förderung von Abstellanlagen auf nicht öffentlichem Grund sollte ggf. nur für größere Wohnanlagen gelten. Eine Förderung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bedeutet reine Mitnahmeeffekte zu bedienen. Mindestqualitätsstandards, zum Beispiel gemäß ADFC müssten garantiert sein. Nach ersten Recherchen sind keine Förderprogramme für eine Refinanzierung gefunden worden. Es muss also davon ausgegangen werden, dass die kompletten Kosten bei der Gemeinde bleiben. Des Weiteren steht für die daraus resultierenden Aufgaben (Beratung, Antragsbearbeitung, Vor-Ort-Begehungen) aufgrund der enormen Anzahl an Projekten kein Personal dafür zur Verfügung. Bereitstellung personeller Kapazitäten zur Umsetzung des Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen durch die Gemeinde Gilching Zur Umsetzung der Inklusion in der Gemeinde Gilching wird für vorerst zwei Jahre eine Halbtagsstelle finanziert, die mit einer geeigneten Person besetzt wird. Dabei geht es um eine planvolle Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan und um die Unterstützung der beiden in unserer Gemeinde vorhandenen Runden Tische zum Thema Inklusion. Dem Antrag wurde in der nicht öffentlichen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 gemäß der Beschlussvorlage gegen die Stimme der Grünen mit (8:1) zugestimmt. Beschluss Mit Schreiben vom 30.9.2017 beantragt GR Unger, zur Umsetzung der Inklusion in der Gemeinde Gilching vorerst für zwei Jahre eine Halbtagsstelle zu schaffen und mit einer geeigneten Person zu besetzen. Aus Sicht der Verwaltung ist diesem Antrag bereits innerhalb der Verwaltung entsprochen worden. Herr Luplow, Sachbearbeiter für das Erschließungsbeitragsrecht, wurde für einen Teil seiner wöchentlichen Arbeitszeit für die Tätigkeiten bzgl. „Inklusion“ abgestellt. Er nimmt seit Einführung der sog. „runden Tische“ aktiv teil und ist zusammen mit Herrn Huber, Bauamtsleiter, Ansprechpartner für diese Bereich. Von daher ist es aus Sicht der Geschäftsleitung derzeit nicht notwendig, eine eigene Stelle hierfür zu schaffen. Bemerkung zu Diskussion im Ausschuss Ob diese Lösung trägt sollte am Ende des Jahres beraten werden und dann über die Fortführung oder eine andere Lösung nachgedacht werden. Bemerkung Die hier geschaffene Aufgabenverteilung wird am Ende des Jahres 2018 überprüft. Haushaltsplanung 2018, Tiefbaumaßnahme, Wartehäuschen Bushaltestellen Folgenden Punkten der Investitions- / Projektliste 2017 eine so hohe Priorität einzuräumen, dass sie im Jahr 2018 umgesetzt oder begonnen werden können sowie die nötigen Finanzmittel dafür bereitzustellen: Punkt 14: Tiefbaumaßnahme: Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes (HHSt. 6100.9501) Punkt 21: Wartehäuschen Bushaltestellen (HHSt. 6479.9583) Dem Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 gemäß der Beschlussvorlage einstimmig (9:0) zugestimmt. Sachverhalt: Punkt 14: Tiefbaumaßnahme: Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes (HH-Stelle 6100.9501 ): Die Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn der Umbau des Bahnhofs zur Kulturstation sowie die Planung im städtebaulichen Sanierungsgebiet erfolgt ist. Die ersten Schritte sind bereits eingeleit et (Sägewerksvilla, Wohnungsbau, Bahnhof). Eine Umsetzung 2018 ist nicht möglich. Planungskosten in Höhe von 50.000,- € werden als Haushaltsausgaberest im Rahmen der Jahresrechnung 2017 zur Verfügung gestellt. Punkt 21: Wartehäuschen Bushaltestellen (HH-Stelle 6479.9583): Bereits im Haushalt 2017 wurden für diese Maßnahme 45.000,- € zur Verfügung gestellt; in 2018 werden weitere 30.000,- € eingeplant. Mit der Maßnahme wurde bereits in 2017 begonnen. Die Maßnahme ist förderfähig; für jedes Wartehäuschen erhalten wir eine Zuwendung in Höhe von max. 5.000,- €. Die Einnahmen sind ebenfalls entsprechend eingeplant. Haushaltsplanung 2018 – Radverkehrswege Die Verwaltung beauftragt das Büro Lang+Burghart, nach Möglichkeit Herrn Andreas Bergmann, Radverkehrsexperte und Autor des Radverkehrskonzeptes von 2009 mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die oben genannten Stellen. Dabei sollen Mitglieder des UEVA, der Verwaltung (z.B. Herr Haas) sowie des ADFC Gilching einbezogen werden. Die Ergebnisse werden dem UEVA bei nächster Gelegenheit zur Abstimmung vorgelegt und bei Annahme umgehend umgesetzt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden 100 T€ in den Haushalt 2018 eingeplant. Dem Antrag wurde in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 gemäß der Beschlussvorlage einstimmig (9:0) zugestimmt. Sachverhalt Spiegelstrich 4: Zur Finanzierung dieser Maßnahmen (Radverkehrswege in Gilching) werden 100 T€ in den Haushalt 2018 eingeplant: Über den Antrag wird insgesamt am 27.11.2017 im UEVA beraten. Auf der HH-Stelle 7600.9501 werden 100.000,- € veranschlagt für den Ausbau des Fahrradwegenetzes. Gebühren der Kindertageseinrichtungen §6 Gebührensatz der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen gilt unverändert für das Schuljahr 2018/19. Der § 9 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung Absatz (2) der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen wird wie folgt geändert: Die Betreuungsgebühren nach § 6 Abs. 1, 2 und 3 sowie die Ferienbuchung nach Abs. 4 ermäßigen sich, wenn von einer Familie gleichzeig mehrere Kinder die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen besuchen. Die Ermäßigung beträgt 30 % für das zweite und 50% für das dritte Kind. Die Anträge wurden in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 04.12.2017 gegen die Stimme der Grünen (8:1) abgelehnt. Sachverhalt Für das Kindergartenjahr 2018/2019 sind von Seiten der Verwaltung keine Gebührenerhöhungen geplant. Der Antrag hierzu ist daher obsolet. Die Verwaltung lehnt den Antrag zu § 9 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen ab. Der Sachverhalt wurde im Rahmen der letzten Änderung der Satzung ausführlich im Gremium diskutiert. Stellungnahme von M.Pilgram in der Sitzung: Es ist richtig, dass das Thema im Zuge der Änderung der Satzung in der Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2017 angesprochen wurde. Am Ender der Diskussion – es ging um die getrennte Abstimmung von Satzung und Gebühren, weil ich im Juli eine Abstimmung über die Gebühren für nicht sinnvoll erachtet habe. Denn die Gebühren bezogen sich auf das Kindergartenjahr 2017/18. Eine Anmeldung dazu wurde in diesem Januar durchgeführt, also 6 Monate zuvor. Und aus meiner Sicht sollte zur Anmeldung Klarheit über die Gebühren bestehen. Unter Verschiedenes stellte GR Boneberger die Anfrage, wie die Thematik der Kindergartengebühr weitergeführt wird. Die Antwort von BM Walter war, dass wenn eine Änderung der Kindergartengebühr gewünscht ist, er hierzu einen entsprechenden Antrag stellen soll. Ja, das mache ich jetzt. Meine beiden Anträge bezogen sich zum einen auf die aktuellen Gebühren und die Festlegung, dass es im kommenden Schuljahr (18/19) keine Gebührenerhöhung gibt. Wenn ich die Antwort der Verwaltung richtig interpretiere ist keine Erhöhung vorgesehen. Ich fände es gut, wenn dies irgendwo niedergeschrieben würde. Mein zweiter Antrag bezog sich auf die Familienermäßigungen. Wir haben die Auswirkungen nach dem Beschluss zu den Erhöhungen 2016 gesehen: Mehrbelastungen bei einzelnen Familien im Bereich von 2000.- Für die Gemeinde dagegen eine Kostenzunahme, die kaum ins Gewicht fällt. Von daher hatte ich beantragt wieder zu der familienfreundlicheren Variante der Ermäßigungen, wie wir sie früher hatten, also 0/30/50%, zurückzukehren. Und ich bitte auch darum, dass wir hier darüber abstimmen. Glyphosat „Die Gemeinde Gilching schreibt an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und an den SPD-Vorsitzenden Martin Schulz folgenden Brief: Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Schulz, der Alleingang von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) bei der Glyphosat-Abstimmung in Brüssel ist ein schwerer Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben. Der Gemeinderat Gilching fordert Sie zu folgenden Maßnahmen auf: 1. Agrarminister Schmidt muss gehen. Er darf auch in Zukunft kein Ministeramt mehr bekleiden. 2.Die nächste Regierung muss einen schnellstmöglichen Ausstieg aus Glyphosat in Deutschland vereinbaren – so wie es Präsident Emmanuel Macron gerade für Frankreich angekündigt hat. 3. Die Vorgänge im Agrarministerium rund um die Glyphosat-Zulassung müssen in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden – einschließlich der Glyphosat-Affäre im Bundesinstitut für Risikobewertung, das Schmidt untersteht.“ Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 5.12.2017 nicht als Eilantrag akzeptiert und in der Sitzung vom 16.1.2018 mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und SPD (Ausnahme Helwig) nicht befasst. Sachverhalt Nach Auffassung der Verwaltung ist zwar die Betroffenheit auch der Bürgerinnen und Bürger Gilching`s weitestgehend gegeben, jedoch wird der Einfluss eines beantragten Schreibens an die Bundesregierung als sehr gering bewertet. Der Gemeinderat hat über den Antrag zu entscheiden. 2018 Nachhaltiges Bauen – schon bei der Planung beachten Die Gemeinde Gilching berücksichtigt bei ihren Planungen, Berechnungen und bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen die Nachhaltigkeit beziehungsweise die Lebenszykluskosten der verwendeten Materialien. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Senkung des Energiebedarfs Senkung des Verbrauchs von Betriebsmitteln Einsatz wiederverwertbarer Baustoffe und Bauteile Vermeidung von Transportkosten (der eingesetzten Baustoffe und Bauteile) gefahrlose Rückführung der verwendeten Materialien in den natürlichen Stoffkreislauf Nachnutzungsmöglichkeiten Schonung von Naturräumen Flächen sparendes Bauen Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.2.2018 gegen die drei grünen Stimmen abgelehnt. Sachverhalt Anliegender Antrag wurde von Herrn Gemeinderat Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Die Verwaltung ist über den Antrag verwundert, nachdem in den letzten Jahren nur nachhaltige öffentliche Gebäude unter den im Antrag genannten Gesichtspunkten errichtet wurden (Holzbauweise, Energieplushäuser, etc.). Beschluss Dem Antrag von Herrn Gemeinderat Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Januar 2018 wird nicht zugestimmt, da die Gemeinde ohnehin nur nachhaltige öffentliche Gebäude errichtet. Ortszentrum in Holzbauweise Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Gilchinger Ortszentrum (Glatze) in Holzbauweise erstellt werden kann. Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.3.2018 gegen die drei grünen Stimmen abgelehnt. Sachverhalt Herr Gemeinderat Peter Unger hat beiliegenden Antrag zur „Gilchinger Glatze“ gestellt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Vorteile der Holzbauweise längst bekannt sind und in der Gemeinde Gilching in den letzten 10 Jahren viele öffentliche Gemeindebauten in Holzbauweise errichtet wurden bzw. noch errichtet werden (geförderter Wohnungsbau anstelle des alten Rathauses). Ein entscheidender Vorteil der Holzbauweise ist zudem die hohe Vorfertigung und damit die schnelle Umsetzung von Holzbauten vor Ort. Nachteile sind im Schallschutz und in der Wärmespeicherfähigkeit zu sehen. Pionier des modernen Holzbaus war der bekannte Architekt Konrad Wachsmann (1901-1980). Viele Informationen zum Holzbau finden sich im Internet auf den Seiten „Bauen mit Holz, Wege in die Zukunft“ (http://www.bauenmitholz.berlin/html_subpages/Besucherinfo.html ). Ein großer Münchner Bauträger hat zum Beispiel in der Gemeinde Poing viele Passivhäuser in Holzbauweise errichtet. Auch wenn eine Holzbauweise hinsichtlich Nachhaltigkeit Vorteile gegenüber anderen Baustoffen hat, hält die Verwaltung wenig davon, im gesamten Bebauungsplangebiet „Gilchinger Glatze“ ausschließlich die Holzbauweise zuzulassen. Dies würde sicherlich nicht bei allen künftigen Bauherren auf Akzeptanz stoßen und den Markt wesentlich einschränken. Mit Mischbauweisen und Ziegelbau können ebenfalls nachhaltige und energetisch hoch gedämmte Gebäude errichtet werden. Es gibt Mauerziegel, dessen Kammern mit Holzfasern gefüllt werden. Sowohl der Mauerstein als auch die Dämmung bestehen zu 100 Prozent aus natürlichen Materialien. Das Recycling ist bei diesem Baustoff kein Problem. Für Keller und Fundamente ist ohnehin Beton erforderlich. Beschluss Der Gemeinderat lehnt den Prüfauftrag „Ortszentrum in Holzbauweise“ von Herrn GR Peter Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2018 ab. Platzverweis für Bienengifte! Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.3.2018 gegen die drei grünen Stimmen und der von Frau Brosig von der Tagesordnung genommen. Sachverhalt Der Gemeinderat möge über den anliegenden Antrag von Herrn GR Peter Unger zum o.g. Antrag „Platzverweis für Bienengifte“ beraten. Diskussionsverlauf Gemäß des Antrags von GR Winklmeier auf Nichtbefassung wird der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen. Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am Starnberger Weg Mit allen Stimmen in der Sitzung des UEVAs am 16.7. angenommen. Sachverhalt Anliegender Antrag wurde von Herrn Gemeinderat Herbert Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann die Querungshilfe mit Ampel in Höhe des Verbindungsweges (s. anliegenden Plan) hergestellt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 200.000 € geschätzt. Diskussionsverlauf Der Tagesordnungspunkt wird nach Rücksprache mit dem Antragsteller im Bauausschuss am 14.5.2018 in die nächste Sitzung des Umwelt-, Verkehr- und Energieausschusses vertagt. Umwelt und Verkehrsausschuss am 16.7.2018 Sachverhalt Anliegender Antrag wurde von Herrn Gemeinderat Herbert Gebauer, Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann die Querungshilfe mit Ampel in Höhe des Verbindungsweges (s. anliegenden Plan) hergestellt werden. Die Kosten hierfür werden auf rund 200.000 € geschätzt. Der künftige Kreisverkehr Sonnenstraße / Starnberger Weg wird genauso mit barrierefreien Überwegen ausgeführt, wie der Kreisverkehr in Höhe Karolinger Straße. Allerdings können diese Planungen im Zusammenhang mit der Bebauung „Gilchinger Glatze“ derzeit noch nicht ausgeführt werden. Anmerkung: Die Querungshilfe war für die Einmündung der Sonnenstraße angedacht. Hier soll im Zuge der bebauung der Glatze ein Kreisverkehr entstehen. Der jetzige Plan muss die Befahrung des Radweges auf der Galtzenseite für beide Fahrtrichtungen vorsehen. In der gemeinderatssitzung vom 19.2. 2019 teilt GR Unger mit, dass GR Gebauer letztes Jahr einen Antrag für eine sichere Überquerungshilfe über den Starnberger Weg nahe der Sonnenstraße im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss gestellt habe. GR Unger informiert das Gremium, dass ihm in der letzten Besprechung mit Fachleuten und Vertretern zum Thema „Inklusion im Rathaus“ mitgeteilt worden sei, dass aus technischen Gründen nur eine Ampelanlage an der vom Umweltausschuss beschlossenen Stelle am Starnberger Weg möglich sei. Die Ampelanlage sei derzeit noch in der Planung und werde barrierefrei sein. In diesem Zusammenhang monierte er, dass eine Einschaltung der Bay. Architektenkammer bei dieser Straßen- und Tiefbaumaßnahme nicht befürwortet worden sei. Untersuchung des Gilchinger Badesees auf multiresistente Keime Der Antrag wird in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.6. gegen die drei grünen Stimmen abgelehnt. Sachverhalt Zu oben genanntem Antrag nahm Herr Kusterer vom Fachbereich Gesundheitswesen im Landratsamt Starnberg wie folgt Stellung: „Die Wasserqualität in Badegewässern wird zum Schutz der Badenden von den zuständigen Gesundheitsämtern regelmäßig alle vier Wochen überwacht (während der Badesaison). Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis bestimmter Darmbakterien (E. coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut bis ausreichend bis zu mangelhaft. Je schlechter die Wasserqualität, desto höher ist das Risiko, dass Krankheitserreger und antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Beim Schwimmen in kontrollierten Badegewässern ist ein Kontakt mit multiresistenten Bakterien in höherer Konzentration sehr unwahrscheinlich. Neben den routinemäßigen hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen hat das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Rahmen rein wissenschaftlicher Untersuchungen bei einer begrenzten Anzahl von südbayerischen Badegewässern Proben nicht nur auf die üblichen Routineparameter, sondern auch auf das Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien (z. B. Staphylokokken, Darmbakterien, Pseudomonaden) untersucht. Im Jahr 2017 wurden zehn Badegewässer in Südbayern stichprobenartig auf antibiotikaresistente Bakterien untersucht (einmal vor der Badesaison und vier- bis fünfmal während der Badesaison). Die Untersuchungen werden in einer begrenzten Anzahl von nordbayerischen Badeseen 2018 fortgesetzt. Eine Überprüfung der Badegewässer, im Landkreis Starnberg, auf multiresistente Erreger im Rahmen der vier wöchentlichen Proben während der Badesaison ist nicht geplant und so in der Bayerische Badegewässerverordnung nicht vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden lediglich in einer Probe Bakterien gefunden, die gegen drei für die Therapie wichtige Antibiotikagruppen resistent sind (3MRGN): Es handelt sich dabei um ein Escherichia coli-Isolat, das außerdem ESBL bildet. Aus zwei weiteren Proben wurden jeweils zwei ESBL-Bildner (E. coli bzw. Serratia sp.) gewonnen. Weder Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) noch Methicillinresistente Staphylokokken (MRSA) waren nachweisbar. Plasmidische Carbapenemasen konnten in allen Isolaten ausgeschlossen werden. Gesundheitliche Bewertung: Durch das Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden, denn antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren. Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien grundsätzlich dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Konzentrationen im Wasser überschritten werden. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Die beim Schwimmen üblicherweise geschluckten kleineren Mengen Wasser sind i. d. R. unbedenklich, da die Virulenz der Keime im Magen abgeschwächt wird. Wer gesund ist, kann daher ohne Bedenken an allen ausgewiesenen Badegewässern ins Wasser gehen. Wer Hauterkrankungen oder größere offene Wunden hat, längere Zeit Antibiotika eingenommen hat oder unter einer stärkeren Immunschwäche leidet, sollte vorher seinen behandelnden Arzt fragen und im Zweifel besser auf das Baden in Badegewässern verzichten. Fazit: In Anbetracht des ubiquitären Einsatzes von Antibiotika in Veterinär- und Humanmedizin ist der Nachweis von multiresistenten Bakterien in niedriger Konzentration in Gewässern für sich genommen keine Überraschung. Das LGL wird auch aufgrund der Untersuchungsergebnisse weiter prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Schon jetzt kann man aber festhalten, dass in Badegewässern die größte Infektionsgefahr für die Badenden von fäkaler Verunreinigung an sich ausgeht, unabhängig von Antibiotikaresistenzen. Fäkale Verunreinigungen werden durch die routinemäßige Untersuchung von Badegewässern kontrolliert. Unabhängig davon gilt des Weiteren nach wie vor, die Verbreitung multiresistenter Keime zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Hygienestandards zur Vermeidung der Weiterverbreitung von resistenten Erregern und ein sachgerechter Antibiotikaeinsatz mit dem Ziel der Reduktion des Antibiotikaverbrauchs. Eine detaillierte Fassung, sowie die untersuchten Badegewässer können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/badeseen/antibiotikaresistente_bakterien_in_badegewaessern.htm Von Verwaltungsseite stellen sich bei der Umsetzung der geforderten Untersuchung weitere Fragen. Wie soll bei einer Beprobung mit den Ergebnissen umgegangen werden? Sollte eine Belastung mit multiresistenten Keimen trotz des oben genannten geringen Infektionsrisiko zu einer Sperrung des Sees führen? Kann eine Nichtbelastung bei einem einmaligen Test zur Entwarnung dienen? Eine einmalige Untersuchung bietet lediglich eine Momentaufnahme, da jederzeit Keime eingetragen werden können, daher müssten regelmäßig Untersuchungen parallel zu den bereits stattfindenden durchgeführt werden. Das Auftreten multiresistenter Keime ist ein ernstzunehmendes Risiko, das aber im Gilchinger Badesee nach Sicht der Verwaltung durch die stattfindenden Untersuchungen ausreichend minimiert wird. Die Überwachung sollte bei den Gesundheitsämtern bleiben, da sich dort ausreichend kompetentes Personal befindet das mit dem Thema betraut ist. Es kann hoffentlich davon ausgegangen werden, dass aktuelle Forschungsergebnisse zur Keimbelastung in die regelmäßigen Beprobungen eingehen werden. Beschluss Die Verwaltung schlägt vor dem Antrag „Untersuchung des Gilchinger Badesees auf multiresistente Keime“ nicht zu folgen. Schutzstreifen für Radfahrer in der Landsberger Straße Der Antrag wird gegen die Stimme des grünen Mitglieds im UEVA am 16.7. abgelehnt. Sachverhalt Die im Antrag angesprochene Situation an der Landsberger Straße zwischen Grundschule und Am Römerstein ist für Radfahrer tatsächlich sehr unbefriedigend. Sowohl das Radverkehrskonzept von 2009, als auch das Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg von 2016 schlagen hier den Bau eines Radweges vor. Dieser würde aber spätestens 70 Meter vor der Kreuzung Am Römerstein wegen den zu engen Platzverhältnissen enden. Die Straßenbreite von 7 Metern im engeren Bereich reicht nach Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) aus, um einen einseitigen Schutzstreifen mit zwei Autofahrbahnen zu markieren. Eine Schutzstreifenmarkierung wäre daher ein sinnvoller Kompromiss. Die Erfahrungen mit Schutzstreifen im Starnberger Weg sind durchaus positiv. Fahrradsymbole im Straßenraum erhöhen die Akzeptanz und Rücksichtnahme auf Radfahrer. Die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem zu engen Fußweg würden entschärft. Die Kreuzung Am Römerstein auf die ein Schutzstreifen aufträfe sollte allerdings für den Radverkehr umgestaltet werden. Die Radverkehrsführung sieht nämlich sowohl bei Weiterfahrt nach Argelsried, als auch Richtung Ortszentrum eine Führung auf der nordöstlichen Straßenseite von Am Römerstein vor. Derzeitig ist wenig intuitiv vorgesehen, dass Fahrradfahrer über Fußgängerampeln schieben, bevor sie weiterfahren können. Auf der Fahrbahn können sie derzeit leicht von rechtsabbiegenden Fahrzeugen übersehen werden. Generell ist diese Kreuzung in die verschiedenen Richtungen mit dem Fahrrad schwierig zu befahren. Die Landsberger Straße dient als Ausweichstrecke für Umleitungen auf der Autobahn 96. Die im Antrag angesprochene Situation an der Hopfenstraße ist auch angesichts des zukünftig in der Münchner Straße situierten Hortes sehr unbefriedigend. Auch hier haben sowohl Radverkehrskonzept, als auch Alltagsradroutennetz ein klares Querungsdefizit ausgemacht. Tatsächlich haben hier selbst routinierte Radfahrer und auch Fußgänger erhebliche Schwierigkeiten die Straße zu queren. Falls mit dem staatlichen Bauamt keine befriedigende Lösung gefunden werden kann, sollte die Situation nach Herabstufung als Gemeindestraße auf jeden Fall verbessert werden. Beide Situationen bedürfen einer genaueren Analyse. Von daher sieht die Verwaltung es als sinnvoll an, ein Verkehrsplanungsbüro für diese neuralgischen Punkte zu Rate zu ziehen um die Situation für Fußgänger und Radfahrer zu entschärfen. Um eine abgestimmte Planung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, diese Situationen in eine Gesamtplanung der Hauptstraße (Brucker Straße, Römerstraße, Am Römerstein) einzubetten. Beschluss Sowohl für den Fahrradstreifen zwischen James-Krüss-Grundschule und Am Römerstein, inklusive Kreuzungsbereich, als auch der Situation Hopfenstraße wird im Zuge der Umgestaltung der Trasse Bruckerstraße, Römerstraße, Am Römerstein ein Verkehrsplanungsbüro damit beauftragt, funktionierende fahrrad- und fußgängerfreundliche Lösungen auszuarbeiten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen wird der Beschluss über den vorliegenden Antrag in einer späteren Sitzung des UEVA gefasst. Anmerkung: Der Beschluss vertagt eine Entscheidung mindestens um 2 Jahreiii Veröffentlichung der Haushaltsdaten Die Verwaltung der Gemeinde Gilching stellt Haushalt der Gemeinde Gilching auf die Plattform „offener Haushalt“ Der Antrag wurde gegen die Stimme des grünen Mitglieds am 5.11. im Finanzausschuss abgelehnt. Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.09.2018 beantragt Herr GR Pilgram, dass die Verwaltung der Gemeinde Gilching den Haushalt der Gemeinde Gilching auf die Plattform „offener Haushalt“ stellt. Bereits mit Beschluss vom 10.07.2017 hat der Finanz- und Personalausschuss entschieden, dass die Herausgabe von Daten in veränderbarer Form (Excel- oder CSV-Tabelle) an Gemeinderatsmitglieder abgelehnt wird. Die Verwaltung lehnt daher die Herausgabe von Daten in veränderbarer Form an Externe (hier an einen Verein) analog ab. Beschluss Der Finanz- und Personalausschuss lehnt den Antrag von GR Pilgram vom 14.09.2018 ab. Anmerkung: Dies war der dritte Versuch die Gemeinde dazu zu bringen Haushaltsdaten in maschinenverwertbarer Form an Mitglieder des Finanzausschusses weiterzugeben. Aus meiner Sicht eine klare Weigerung mehr Transparenz in den Haushalt zu bringen. Barrierefreiheit in Gilching – Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei Bauvorhaben der Gemeinde Antrag wurde gegen das grüne Mitglied im Bauausschusss am 12.11.2018 abgelehnt. Sachverhalt Beiliegender Antrag wurde von Bündnis90/Die Grünen zu o.g. Thema gestellt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die BayBO ist hinsichtlich des Themas „Barrierefreiheit“ ohnehin einzuhalten, was bisher auch immer gemacht wurde. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Hinzuziehung der Beratungsstelle „Barrierefreiheit“ bei der Bay. Architektenkammer bei Bedarf, jedoch nicht bei allen Baumaßnahmen. Beschluss Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und der Antrag von Bündnis90/Die Grünen „Barrierefreiheit in Gilching – Einbeziehung der Bayerischen Architektenkammer bei (allen) Bauvorhaben der Gemeinde“ vom 6.10.2018 aus genannten Gründen abgelehnt. Potenzialabschätzung zum möglichen Einsatz von Blockheiz-Kraftwerken in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Antrag wurde gegen die Stimme des Grünen Mitglieds am 9.11.2018 im Bauausschuss abgelehnt. Sachverhalt Im Antrag wird eine Potentialabschätzung für die Nutzung von Kraft-Wärmekopplung für die gemeindlichen Liegenschaften gefordert. Der Schulkampus von Gymnasium und Grundschule ist bereits auf Betreiben der Gemeinde hin mit Kraft-Wärmekopplung ausgestattet. Weitere von den Verbrauchsdaten relevante Liegenschaften wären die Mittelschule und die James-Krüss-Grundschule. Es wurde bereits geprüft ob im Rahmen des Netzwerkes energieeffizienter Kommunen eine BHKW-Lösung für de Mittelschule berechnet werden soll. Nachdem aber in Gilching derzeit über alternative Nah- und Fernwärmelösungen nachgedacht wird, wäre eine Installation von Blockheizkraftwerken derzeit kontraproduktiv. Sie würden die Abnahmemengen der öffentlichen Liegenschaften reduzieren und die Wirtschaftlichkeit solcher Lösungen reduzieren. Die Verwaltung empfiehlt daher derzeit die weiteren Planungen zu Nah- und Fernwärme abzuwarten ehe weitere dezentrale Lösungen geplant werden. Beschluss Der Antrag „Potenzialabschätzung zum möglichen Einsatz von Blockheizkraftwerken in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde“ wird abgelehnt. Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von öffentlichen Grünflächen in Gilching Der Antrag wird entsprechend der Beschlussfassung einstimmig im UEVA am 19.11. 2018 angenommen. Sachverhalt Die Gemeinde besitzt bereits erhebliche Blühflächen mit vorwiegend heimischem Saatgut und erweitert diese ständig (siehe z.B. Rathausneubau). Beim Mahdregime wird weitestgehend auf das Aussamen geachtet. Der Bauhof hat diesbezüglich inzwischen einige Erfahrungen gesammelt und setzt diese gut um. Auch mehrere Streuobstwiesen und Feldgehölze (aktuell auf der Fläche vor der James-Krüss-Grundschule) wurden bereits von der Gemeinde angelegt. Die Vermeidung von Herbiziden und Pestiziden wird in der Grünflächenpflege vom Bauhof praktiziert und ist in der Gilchinger Friedhofssatzung verankert. In der Vorbereitung des nächsten Umwelttages wurde darüber nachgedacht Bastelaktionen zum Bau von Insektenhotels anzubieten. Hier gab es auch Ideen diese in den öffentlichen Grünflächen aufzuhängen. Die Verwaltung begrüßt hier ausdrücklich bürgerliches Engagement. Die Anlage von Blühstreifen in der Landwirtschaft wird als Agrarumweltmaßnahme gesetzlich gefördert. Die Gemeinde ist im Insektenschutz insgesamt auf einem guten Weg. Es gibt aber natürlich immer noch Möglichkeiten mehr zu tun. Erfreulich wäre, wenn auch in den Privatgärten vermehrt Insektenhabitate geschaffen würden. Beschluss Der UEVA sieht die Punkte 1 und 2 des Antrages als erledigt an. Die Verwaltung wird bzgl. Punkt 3 des Antrages beauftragt eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Das Aufhängen von Bruthilfen (Insektenhotels) in den Grünanlagen und an den Straßenbäumen soll intensiviert werden (Punkt 4). e-Ladestationen Keine Beschlussfassung im UEVA am 19.11.2018, da ein Konzept der GWT vorliegt. Sachverhalt Im Antrag wird die Errichtung von E-Ladestationen auf den oberirdischen Parkplätzen am Rathaus gefordert. Die Baugenehmigung erlaubt die Nutzung des Parkplatzes bedauerlicherweise nur zu bestimmten Zeiten und schreibt eine Sperrung außerhalb der Zeiten vor. Das bedeutet auch hier müssten die Ladenden sich an gewisse Zeiten halten und hätten unter Umständen das Problem, dass ihr Fahrzeug „eingesperrt“ würde. Weiter wird eine Standortprüfung für Ladestationen im Gemeindegebiet gefordert. Diese Standortprüfung findet derzeit bereits landkreisweit für die Gemeinden statt. GTW und Energiegenossenschaft Fünfseenland betreuen das Projekt. Generell wird es zukünftig Sinn machen den Gemeindewerken die Infrastrukturaufgabe Ladenetz zu übertragen. Diskussionsverlauf Es wurde kein Beschluss gefasst da ein gleichlautender Antrag bereits durch die gwt Starnberg in Kooperation mit dem Energiewendeverein bearbeitet wird. Anmerkung: Eine bessere Information über die Planungen von Kreis und Gemeinde könnten Doppelarbeiten vermeiden! Fahrradwege in Gilching Für die Behebung von Schwachstellen im Gilchinger Fahrradwegenetz stellt die Gemeinde insgesamt 100 T€ in 2019 zur Verfügung. Wird mit dem Haushalt für 2019 zu Beginn des Jahres 2019 verabschiedet Im Finanzausschuss am 5.11.2018 wird dem Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.09.2018; Fahrradwege in Gilching:stattgegeben. Für die Behebung von Schwachstellen im Gilchinger Fahrradwegenetz stellt die Gemeinde insgesamt 100 T€ in 2019 zur Verfügung. Auf der HH-Stelle 7600.9501 werden – wie bisher – 100.000,- € veranschlagt. Konzept Römerstraße Im Rahmen der Sanierung der Ortsmitte ist in 2019 ein Konzept für die Römerstr. in Auftrag zu geben, welches einen besonderen Fokus auf nicht autofahrende Verkehrsteilnehmer legt. Wird mit dem Haushalt für 2019 zu Beginn des Jahres 2019 verabschiedet Die Gemeinde hat in ihre Projektliste wie sie dem Finanzausschuss zum 5.11. 2018 vorgelegt wurde den Umbau Römerstraße im Sanierungsgebiet (nach Fertigstellung Westumfahrung) (HHST 6306.9503) mit 4.500.000 € aufgenommen. Davon sollen 2019 500.000 € in die Planung fließen. Damit wird der Antrag zum Konzept Römerstraße hinfällig. Anmerkung: Eine bessere Information über die Planungen von Kreis und Gemeinde könnten Doppelarbeiten vermeiden! 2019 Verlängerung der Eintragungszeiten zum Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.1.2019 wird der Antrag vom 13.12.2018 gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Sachverhalt Herr Unger stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“. Grundsätzlich richtet sich der Umfang der Eintragungszeiten nach § 79 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung – LWO). Dieser fordert folgende Auslegungszeiten für die Eintragungslisten: „[…] 1. an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, 2. an den Werktagen von Montag bis Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr, 3. an einem Werktag von Montag bis Freitag bis 20 Uhr, 4. an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden und 5. an gesetzlichen Feiertagen zwei Stunden; auf diese Auslegung kann vorbehaltlich Satz 2 verzichtet werden, wenn die Eintragung an einem weiteren Samstag oder Sonntag zwei Stunden oder an einem weiteren Werktag bis 20 Uhr ermöglicht wird. […]“ Die Verwaltung sieht vor, die Eintragungslisten während folgender Zeiten öffentlich auszulegen: Montag & Dienstag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Mittwoch, jeweils von 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag, den 31.01.2019 von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr Freitag, jeweils von 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag, den 07.02.2019 von 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr Samstag, den 09.02.2019 von 10.00 – 12.00 Uhr Am Donnerstag, den 07.02.2019 geht die Eintragungszeit somit bereits um zwei Stunden, nämlich von 17.00 – 19.00 Uhr und mittwochs um je eine Stunde, da bereits ab 07.00 Uhr geöffnet ist, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Diese Zeiten sind laut Gesetzgeber und Landratsamt Starnberg angemessen und ausreichend, um jedem Unterstützer des Volksbegehrens das Leisten seiner Unterschrift zu gewährleisten. Dieser Ansicht schließt sich die Gemeindeverwaltung an. Neben dem umfassenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei noch weiter über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Eintragungszeiten darf nicht unerwähnt bleiben, dass mit weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Eintragungszeiten enorme Personalkapazitäten beansprucht werden. Das Wahlamt wird von zwei Mitarbeitern zusätzlich zum laufenden Dienstgeschäft betreut. Laut Landratsamt Starnberg ist es insbesondere außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten der Verwaltung nicht zulässig, die Aufsicht über die Eintragungslisten auf Personen außerhalb der Verwaltung zu übertragen, die mit dem Wahlamt nicht betraut sind. Die Wünsche des Antragstellers überschreiten somit bei weitem die personellen Möglichkeiten der Verwaltung. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ ab. Die Öffnungszeiten bestimmen sich nach den Regelungen des § 79 Abs. 2 der Landeswahlordnung. Darüber hinaus hat die Gemeinde Gilching Mittwochs ab 7:00 Uhr und am Donnerstag, den 07.02.2019 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Diskussionsverlauf a) Zunächst wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt. Beschluss 1 Beim Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen werden in der Gemeinde Gilching während der 14-tägigen Eintragungsfrist folgende Eintragungszeiten für die öffentliche Auslegung der Unterschriftenlisten festgelegt: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr Donnerstag von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr und an den beiden Samstagen und Sonntag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Am letzten Eintragungstag von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Eintragungszeiten werden in den entsprechenden Medien bekannt gegeben. Abstimmungsergebnis Dafür: 3, Dagegen: 20 Abstimmungsbemerkung Der Antrag ist somit abgelehnt. GRin Brosig stellt folgenden Ergänzungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung: Beschluss 2 Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Eintragungszeiten sollen um einen zusätzlichen Samstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr erweitert werden. Abstimmungsergebnis Dafür: 11, Dagegen:12 Abstimmungsbemerkung Der Antrag ist somit abgelehnt. c) Im Anschluss wird über den Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Eintragungszeiten abgestimmt. Beschluss 3 Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verlängerung der Eintragungszeiten für das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ ab. Die Öffnungszeiten bestimmen sich nach den Regelungen des § 79 Abs. 2 der Landeswahlordnung. Darüber hinaus hat die Gemeinde Gilching Mittwochs ab 7:00 Uhr und am Donnerstag, den 07.02.2019 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Abstimmungsergebnis Dafür: 19, Dagegen: 4 Anmerkung Bei der Abstimmung des Antrags Brosig stimmte die SPD und CSU gegen den Antrag, wobei die Gemeinderäte Paul Vogl und Dr. Michael Rappenglück sich für den Kompromiss aussprachen. Bei der Schlussabstimmung stimmte Frau Brosig mit den Grünen. Wahlplakatierung Der Antrag der Grünen vom 21.10.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.1. gegen die Grünen Stimmen abgelehnt. Sachverhalt Herr Pilgram stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Aufstellung von Plakatwänden für anstehende Wahlen. Sämtliche Wahlwerbung der Parteien soll auf diese Plakatwände beschränkt werden. Laut Aussage des Landratsamtes Starnberg ist eine Beschränkung von Wahlwerbung auf Plakatwände grundsätzlich möglich. Allerdings müssen bestimmte Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration berücksichtigt werden. So muss das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht sein, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren ausreichende Werbemöglichkeiten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung findet. Das bedeutet, dass jede, also auch die kleinste Partei Anspruch auf die Möglichkeit der Wahlwerbung hat. Für jede Partei muss ein Sockel von 5 v. H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen, wobei die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen. Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass der Gemeinderat erst im Juli 2017 eine Plakatierungsverordnung erlassen und sich somit auf eine Form der Plakatierung festgelegt hat. Das Aufstellen von Plakatständern ist demnach an Bäumen sowie im Bereich von Grünflächen und Verkehrsinseln nicht gestattet, wobei grundsätzlich nicht mehr als 20 DIN A1 Plakate aufgestellt werden dürfen. Diese mengenmäßige Beschränkung gilt jedoch nicht für Wahlwerbung der Parteien. Zudem darf der mit einer Beschränkung auf Plakatwände einhergehende Verwaltungsaufwand bei der Koordination der zugeteilten Plakatierungsplätze nicht außer Acht gelassen werden. Parteien, die sich trotz des Verbots nicht auf Plakatwände beschränken müssen aufgefordert werden, die Plakate zu entfernen. Sollten sie dem nicht nachkommen, müssen die Plakate (ggf. kostenpflichtig) im Wege der Ersatzvornahme durch die Gemeinde entfernt werden. Es ist außerdem fraglich, ob das Anbringen einer Vielzahl von Plakaten neben- und übereinander nicht dazu führt, dass die einzelnen Plakate von den Adressaten nicht mehr richtig erkannt werden können. Beschluss Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufstellung von Plakatwänden zu Wahlen und die Beschränkung der Wahlwerbung auf diese Plakatwände ab. Abstimmungsergebnis Dafür: 20, Dagegen: 3 Anmerkung Stellvertretend das Argument von Gemeinderat Matthias Vilsmayer, der zum einen meinte, dass doch die Grünen für eine umfängliche Plakatierung im Ortsgebiet sein müssten, denn das würde doch ihrer Vorstellung von Demokratie und Transparenz entsprechen. Zum anderen könne er ja die Kandidaten für die Wahl bzw. Wahlen nicht auf einem Plakatplatz unterbringen. Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrundstücke Der Antrag der Grünen vom 4.2.2019 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 19.2. gegen die Grünen Stimmen und der Stimmen von Brosig und Helwig abgelehnt. Sachverhalt 1. Der in Anlage beigefügte Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019 wurde zur Sitzungsbehandlung vorgelegt. Es wird hiermit um Kenntnisnahme gebeten. 2. Antragsgegenstand ist die Forderung nach einer künftig in alle Bebauungspläne aufzunehmenden Festsetzung mit Vorgabe einer gärtnerischen Gestaltung auf den nicht überbauten Freiflächen statt Kies-, Schotter- oder ähnlichen Schüttungen zur Vermeidung unnötiger Versiegelung. Als Rechtsgrundlage wird § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB angegeben, der es erlaubt, aus städtebaulichen Gründen im Bebauungsplan Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen. Die zugehörige Gesetzeskommentierung stellt klar, dass solche Festsetzungen einer spezifisch städtebaulichen und nicht nur naturschützerisch-landschaftspflegerischen Rechtfertigung bedürfen, die etwa im (städtebaulichen) Ausgleich für die Inanspruchnahme bisher unverbauter Flächen für die Überbauung liegen kann – Stichwort „naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsregelung“, die die Gemeinde im Regelaufstellungsverfahren zu berücksichtigen hat. Als Städtebau bezeichnet man die sichtbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung, also die Gestaltung von Gebäudegruppen, Siedlungen und Stadtteilen insbesondere mit öffentlichen Räumen; es handelt sich hierbei um die Ortsbildgestaltung im großen Maßstab. 3. Im vorliegenden Antrag geht es jedoch um die Gestaltung auf den nicht überbauten Freiflächen von (wohl primär privaten) Baugrundstücken, was als Ortsbildgestaltung im engeren Sinne zu verstehen ist. Hier greift nicht der abschließende Festsetzungskatalog des § 9 BauGB, sondern Art. 7 Abs. 1 BayBO, der folgendes besagt: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind – wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und – zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“ Da dies geltende Gesetzeslage ist, erübrigt sich grundsätzlich eine nochmalige Regelung in Bauleitplänen. Trotzdem enthalten die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Gemeinde unter den Hinweisen regelmäßig einen ergänzenden Vermerk, dass Zuwegungen auf Privatgrund in wassergebundenem Belag herzustellen sind. 4. Der von der LH München auf Gilching ausgehende Siedlungsdruck führt zu einer verdichteten Bauweise mit immer kleineren Baugrundstücksgrößen. In Summe mit den zumindest bei Wohnnutzung typischen Nebengebäuden und -anlagen wie Garagen, Carports, Wintergärten, Gartenhäuschen, Terrassen etc. ist eine entsprechende innerörtliche Versiegelung unvermeidbar. Der im Antrag zitierte § 1 a BauGB enthält in Satz 1 seines Absatzes 2 mehrere bei der Bauleitplanung zu beachtende Aspekte. So gilt neben dem erwähnten Ziel, Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, u.a. auch die Maßgabe der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung. Alle im Gesetz genannten Ziele sind gleichrangig und können sich gegenseitig bedingen oder auch miteinander konkurrieren. Bei der Abwägung gegen- oder untereinander gilt aber stets der Grundsatz der Innen- vor der Außenbereichsentwicklung. 5. Dass die unbebauten Grundstücksfreiräume im Sinne des Art. 7 Abs. 1 BayBO tatsächlich unversiegelt angelegt werden, liegt gem. Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO in der Kontrollzuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde und damit des Landratsamtes. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.02.2019 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sind Bestandteil der Beschlussfassung): 1. Der Antrag „Belebtes Grün statt Steinwüsten auf den Freiflächen der Baugrundstücke“ der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 04.02.2019 wird zur Kenntnis genommen. 2. Da der für künftige Bebauungspläne geforderte Festsetzungspassus inhaltlich bereits geltende Gesetzeslage (Art. 7 Abs. 1 BayBO) ist, wird dem Antrag nicht gefolgt. Beschluss 1 Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Reich einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung. Abstimmungsergebnis Dafür: 21, Dagegen: 0 Abstimmungsbemerkung Anschließend wird nachfolgender Antrag des GR Unger abgelehnt: Beschluss 2 In die zukünftigen Bebauungspläne der Gemeinde Gilching wird nach Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch folgender Passus zusätzlich aufgenommen: „Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke auch als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen gegebenenfalls in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien können nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zugelassen werden.“ Abstimmungsergebnis Dafür: 5, Dagegen: 16 Anmerkung Bürgermeister Walter verteidigte die Position der Verwaltung, die auf übergeordnetes Recht Bezug nahm. Aus diesem Grund müssten sie den Antrag ablehnen. Daneben sah er die Kontrolle eines solchen Beschlusses als ein Problem. Wer vom Landratsamt werde schon durch die Gärten der Bewohner ziehen und kontrollieren, ob nicht alles zugekiest sei. Er selber unterstütze die Inhalte des Antrags von Peter Unger, was er ja auch schon durch Werbung für mehr Grün in den Bürgerversammlungen zum Ausdruck gebracht hätte. Sachstandsbericht zu Klimabündnis Der Antrag vom 18.1.2019 wurde im UEVA am 25.2. einstimmig angenommen. Ein Sachstandsbericht soll bis Jahresende vorgelegt werdeniv. Sachverhalt: Beiliegender Antrag fordert einen Sachstandsbericht der Klimaschutzbemühungen der Kommune seit 2007. Die Verwaltung schlägt vor diesen Bericht zum Ende des Jahres gemeinsam mit dem jährlichen Bericht zum Stand der Energiewende und des Klimaschutzpaktes vorzubereiten. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Ende des Jahres den Sachstand vorzustellen. Europawahl – EU-Bürger/innen zur Wahl aufrufen Im Gemeinderat besteht am 26.3. Einverständnis, dass über den Antrag von GR Unger vom 04.02.19 zum Thema „Aufruf der EU-Bürger/innen zur Europawahl“ keine Beschlussfassung notwendig ist, da der Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat ohnehin zur Übersendung eines Informationsschreibens an die genannten Personengruppen dahingehend nachgegangen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten in deutscher und englischer Sprache über das Vorgehen zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis informiert werden. Sachverhalt Anhängender Antrag von Herrn Gemeinderat Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sieht vor, dass die Gemeindeverwaltung ein Infoschreiben an alle in Gilching wohnhaften, aber noch nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommenen EU-Bürger/innen versendet, welches über die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland informiert. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bat die Gemeinde und Städte mit beigefügtem Schreiben vom 01.02.2019 um Übersendung eines Informationsschreibens an genannte Personengruppen und übersandte hierzu die ebenfalls beigefügten Mustervorlagen. Die Gemeindeverwaltung wird daher ohnehin alle entsprechenden Personen in deutscher und englischer Sprache über das Vorgehen zur Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis informieren. Der Antrag von Herrn Gemeinderat Unger ist daher obsolet und kein Beschluss notwendig. Was kostet Gilching? Der Gemeinderat befürwortet den Antrag vom 30.5. In seiner Sitzung vom 25.6. einstimmig. Sachverhalt Herr GR Unger beantragt mit Schreiben vom 30. Mai 2019, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Internetauftritt Was kostet Gilching in Anlehnung an das Nürnberger Modell zu erstellen. Näheres kann dem Antrag entnommen werden. Die Verwaltung begrüßt die Idee einer transparenten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde Gilching. Für die Homepage der Gemeinde Gilching werden gemeinsam mit der Haushaltsplanung 2020 entsprechende Informationen aufbereitet. Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, im gemeindlichen Internetauftritt „Was kostet Gilching“ in Anlehnung an das Nürnberger Modell zu erstellenv. Den Klimawandel stoppen! Der Antrag vom 9.7. wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.7. gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Sachverhalt Mit Schreiben vom 9. Juli 2019 (siehe Anlage) stellt GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag, dass der Gemeinderat den „Klimanotstand“ ausruft. Dieser Antrag wird mit insgesamt sieben Unterpunkten unterstrichen: 1. Der Gilchinger Gemeinderat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. 2. Der Gilchinger Gemeinderat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. 3. Die Gemeinde Gilching lässt durch eine externe Beurteilung eine Abschätzung erstellen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktion der CO2-Emissionen in Gilching nach Maßgabe des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen. 4. Die Gemeinde informiert die Gilchinger Bevölkerung umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden. 5. Die Gemeinde wirbt auf allen politischen Ebenen für die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels und arbeitet dabei auch mit anderen Kommunen zusammen. 6. Die notwendigen Finanzmittel für dieses Projekt sind zu ermitteln und für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Thema des Klimanotstandes in die Bürgermeisterdienstbesprechung einzubringen. Die Verwaltung sieht diesen Antrag als sehr komplex, so dass eine rechtliche Prüfung in der bis zur Sitzung vorgegebenen Zeit nicht als seriös anzusehen ist. Insbesondere kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine klare Aussage getroffen werden, inwieweit es einer einzelnen Gemeinde rechtlich möglich ist, einen „Notstand“ auszurufen. Wir schlagen daher vor, die Angelegenheit zunächst zurück zu stellen und die Verwaltung um eine rechtlich fundierte Rechtsauffassung zu beauftragen. Beschlussvorschlag Vom Antrag des GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen, vom 9.7.2019 wird Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung über den Antrag wird zunächst zurück gestellt und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, den Antrag hinsichtlich der Zuständigkeit und des Inhalts zu prüfen. Der Prüfungsauftrag ist dem Gemeinderat baldmöglichst zur Entscheidung vorzulegen. Beschluss Der Gilchinger Gemeinderat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Der Gilchinger Gemeinderat wird bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigen und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Die Gemeinde Gilching lässt durch eine externe Beurteilung eine Abschätzung erstellen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Reduktion der CO2-Emissionen in Gilching nach Maßgabe des 1,5 Grad-Ziels zu erreichen. Die Gemeinde informiert die Gilchinger Bevölkerung umfassend über den Klimawandel sowie über Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden. Die Gemeinde wirbt auf allen politischen Ebenen für die Einhaltung des 1,5 Grad- Ziels und arbeitet dabei auch mit anderen Kommunen zusammen. Die notwendigen Finanzmittel für dieses Projekt sind zu ermitteln und für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Thema des Klimanotstandes in die Bürgermeisterdienstbesprechung einzubringen. Anmerkung: Peter Unger hatte den Antrag, dass Gilching den Klimanotstand ausrufen solle mit konkreten Forderungen in die Sitzung eingebracht. Bislang haben 42 Städte einen solchen Zustand ausgerufen, darunter auch Erlangen als bisher einzige bayerische Stadt. Aber wie schon tags zuvor im Kreistag kam eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht zu Stande. Stattdessen wurden die Argumente vom Vortag wiederholt und sich über das Wort „Notstand“ aufgeregt. Dazu gab es Ausführungen zum Thema Wald und zum Lithiumabbau. Schließlich auch Bemerkungen wie „Das einzige was die Grünen können ist Anträge abzuschreiben“. Deshalb gäbe es überall die gleichen Anträge. Aber vielleicht haben viele Gemeinden auch gleiche Probleme. Am Ende zog Bürgermeister Walter den Antrag der Verwaltung, der darauf abzielte sich intensiver mit dem Thema zu befassen und danach zur Beschlussfassung zu kommen, wieder zurück. Leih-Lastenräder Der UEVA stimmt in seiner Sitzung vom 30.9. dem Antrag vom 10.9. einstimmig zu. Sachverhalt Der Ersatz von motorisierten Fahrzeugen durch Lastenräder ist in jedem Fall sinnvoll.Die Verwaltung ist dabei mit MVG-Rad wieder Leihradstationen im Gemeindegebiet aufzubauen, nachdem die Firma Nextbike die vorhandenen Stationen nicht mehr bedient oder sogar abgebaut hat. Es kann mit MVG-Rad geklärt werden ob sie in Gilching auch Lastenräder zur Verfügung stellen können. Beschluss Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag „Leih-Lastenräder“ zu und beauftragt die Verwaltung mit MVG-Rad zu klären ob in Gilching Leihlastenräder zur Verfügung gestellt werden können. Sollte MVG-Rad diese Dienstleistung nicht anbieten können sollen örtliche Anbieter mit ins Boot geholt werden. Abstimmungsergebnis Dafür: 9, Dagegen: 0 Förderprogramm Mobilität Der UEVA lehnt den Förderantrag Mobilität vom 10.9. gegen die Stimme der Grünen in der Sitzung vom 30.9. ab. Sachverhalt Eine Reduzierung des Autoverkehrs in Gilching, wie im Antrag erwähnt, ist absolut erstrebenswert. Von den im Antrag angesprochenen Fahrzeugen werden derzeit lediglich Lastenpedelecs und elektrisch unterstützte Lastenanhänger bundesweit gefördert. Es gibt Kommunen die ein entsprechendes Förderprogramm anbieten, wie beispielsweise Fürstenfeldbruck und Dachau. Förderprogramme können Anreize schaffen, lösen aber natürlich einen finanziellen und personellen Aufwand aus. Mit den derzeitigen personellen Kapazitäten ist der Aufwand für zusätzliche Förderprogramme nicht zu stemmen. Beschluss Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag „Förderprogramm Mobilität“ ab. Abstimmungsergebnis Dafür: 8, Dagegen: 1 Fahrradständer am Bahnhof Gilching Argelsried (südlicher Aufgang) Der UEVA stimmt in seiner Sitzung vom 18.11. dem Antrag vom 10.9. einstimmig zu. In der Sitzung am 30.9.: Sachverhalt Wie im vorliegenden Antrag erwähnt hat sich die Situation der abgestellten Fahrräder durch die Neugestaltung des Bahnhofes mit zwei Durchgängen verändert. In der Verwaltung war geplant den Bereich am neuen Durchgang mit Fahrradständern zu versehen. Die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes soll in einer ganzheitlichen Planung eingebettet sein. Dieser Prozess kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist der Vorschlag bis dahin mit mobilen Ständern zu arbeiten sicher zielführend. Beschlussvorschlag Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss folgt dem Antrag Fahrradständer am Bahnhof Gilching Argelsried (südlicher Teil). Die Verwaltung wird beauftragt mobile Fahrradständer anzuschaffen und aufzustellen. Diskussionsverlauf Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt. Bis zur nächsten Sitzung des Umwelt- Energie- und Verkehrsausschusses ist der Bedarf und eine Kostenschätzung zu ermitteln. In der Sitzung am 18.11.: Sachverhalt Zum oben genannten Antrag wurde dem Gremium zugesagt die Kosten mobiler Fahrradständer zu ermitteln. Pro mobilem Anlehnbügel ist je nach Ausführung mit Kosten zwischen 200 bis 325 Euro netto zu rechnen. Bei 10 Bügeln mit Lieferung und Befestigungsmaterial sind dies überschlägig 3500 Euro. Es sind ausreichend Mittel für Fahrradabstellanlagen im Haushalt unter HHSt 7600.9359 vorgesehen. Beschluss Der Umwelt und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag zu. Die Verwaltung wird beauftragt mobile Fahrradabstellanlagen für den Bahnhof Argelsried zu beschaffen und bis zu einer dauerhaften Lösung dort zu installieren. Abstimmungsergebnis Dafür: 7, Dagegen: 0 Elektronisches Meldesystem analog RADar Der Antrag vom 10.9. wurde in der Sitzung des UEVA am 30.9. gegen die Stimme der Grünen abgelehnt. Sachverhalt Ein Mängelmelder, der den Bürgern erlaubt unkompliziert auf zu behebende Mängel hinzuweisen ist ein zeitgemäßes und sinnvolles Instrument. Wie in dem Antrag erwähnt, kann bei guter Pflege eines entsprechenden Systems Arbeit reduziert und die Bürgerfreundlichkeit gesteigert werden. „RADar“ hat den Nachteil, dass es sich lediglich auf den Radverkehr reduziert. Zusätzlich hat es in der Anwendung nicht besonders gut funktioniert. Die Plattform „Mängelmelder“ von der auch schon Meldungen bei der Gemeinde eingegangen sind, hat sich wesentlich besser bedienen lassen und bietet die Möglichkeiten Meldungen zu verschiedensten Themen abzusetzen. Wichtig ist, dass die Meldungen an den richtigen Stellen herauskommen und entsprechend zügig bearbeitet werden. Die Verwaltung sieht sich aus personellen Kapazitätsgründen nicht in der Lage den Antrag zu erfüllen. Beschluss Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss lehnt dem Antrag „Elektronisches Meldesystem analog RADar“ ab. Abstimmungsergebnis Dafür: 8, Dagegen: 1 Personalausstattung Gemeindebücherei In der Gemeinderatssitzung vom 18.2. wurde der Vorlage des Haushaltsausschusses mit der erweiterten Personalausstattung der Bücherei und damit dem Antrag vom 10.9. zugestimmt. Sachverhalt Mit Schreiben vom 10.9.2019 beantragt GRM Pilgram, die Öffnungszeiten der Bücherei wöchentlich um jeweils 2 Stunden und an einem Samstag im Monat um 1 Stunde zu erweitern. Dies hätte zur Folge, dass die wöchentlichen Arbeitszeiten von 3 Mitarbeiterinnen um je 4 Stunden erhöht werden müssten. Dies hätte Auswirkungen auf den Anteil der jeweiligen Stellen im Unterabschnitt 3521. Nach Auffassung der Verwaltung hat sich die Gemeindebücherei durch den Umzug und die damals neu aufgestellte Personalsituation in der Bevölkerung stark etabliert. Dies zeugt auch von den jährlich steigenden Leserzahlen und Ausleihen. Von daher wird der Antrag von GRM Pilgram beförwortet. Die Auswirkungen für den Stellenplan sind daher wie folgt: – Stelle der Leitung von bisher 0,64 auf 0,74 – Stelle der stv. Leitung von bisher 0,51 auf 0,62 unter Höhergruppierung in EntGr. 7 – 1 Stelle (Mitarbeiterin) von bisher 0,50 auf 0,56 Beschluss In der Gemeinderatssitzung vom 18.2. wurde der Vorlage des Haushaltsausschusses mit der erweiterten Personalausstattung der Bücherei zugestimmt. Winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. – Gewerbepark Süd In der Sitzung am 14.10. stimmte der Bauausschuss dem Antrag vom 10.9. einstimmig zu. Sachverhalt Die Verlängerung der Melchior-Fanger-Straße und der Querungsweg zur Dornierstraße sind die Radanbindung des Gewerbegebiets Süd an Gilching. Im Zuge einer Radverkehrsförderung sind vor allem für Alltagsrouten ganzjährig gut befahrbare Wege entscheidend. Der Bauhof hat Schwierigkeiten, diesen unbefestigten Weg im Winter zu räumen. Auch bei regnerischem Wetter ist die jetzige Oberfläche ungünstig zu befahren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag auf winterdiensttaugliche Befestigung zuzustimmen. Die Kosten hierfür werden wie folgt geschätzt: versiegelte Fläche ca. 2000m² Grundlage sind die Preise aus dem Zeitvertrag 2019 Fahrbahn für landwirtschaftliche Erschließung Breite 3,5m Geh.- Radweg Breite 2,5m Straßenbau Zeitvertrag 2019 130.000,00€ ING Kosten 26.000,00€ Vermessung 2.000,00€ Kostenschätzung Gesamt ca. 160.000,00€ Die Verwaltung gibt aber auch zu Bedenken, dass der Fuß- und Radweg als nicht legaler Schleichweg durch MIV genutzt werden könnte und Absperrungen kaum möglich sind. Beschluss Der Haupt- und Bauausschuss folgt dem Antrag „winterfeste Verbindung Melchior-Fanger-Str. – Gewerbegebiet Süd“. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt einzustellen und die Befestigung herstellen zu lassen. Auf eine korrekte verkehrsrechtliche Beschilderung ist zu achten. Abstimmungsergebnis Dafür: 9, Dagegen: 0 Licht- und Lasershow statt Silvester-Böllerei In der Sitzung des Gemeinderates am 3.12. stimmte der Gemeinderat dem Antrag vom 12.11. bei der Gegenstimme von Martin Fink zu. In der Sitzung zuvor wurde der Antrag als Dringlichkeitsantrag gegen die Grünen Stimmen zurückgewiesen. Sachverhalt Mit Schreiben vom 12.11.2019 beantragt GRM Unger, Bündnis 90/Die Grünen zum einen, dass der Gemeinderat die Bevölkerung bittet, das Feuerwerk in der Silvesternacht einzuschränken bzw. ganz darauf zu verzichten. Zum anderen soll die Verwaltung beauftragt werden, als Ersatz hierfür eine Licht- und Lasershow durchzuführen.Begründet wird der Antrag mit dem Ausstoß von Feinstaub im Zusammenhang mit dem Feuerwerk und dem entstehenden Müll. Gleichzeitig würde der Verzicht der Gesundheit und dem Schutz von Umwelt, Mensch und Tier helfen.Im Hinblick auf die oben dargestellte Begründung sieht es auch die Verwaltung so, dass die Bevölkerung durchaus von seiten der Gemeinde gebeten werden könnte, auf das Feuerwerk in der Silvesternacht zu verzichten. Eine Licht- und Lasershow für die Silvesternacht 2019/2020 zu organisieren scheitert jedoch bereits aus zeitlichen Gründen. Nach Auffassung der Verwaltung könnte somit dem Punkt 1. des Antrags zugestimmt werden. Punkt 2. (Prüfungsauftrag) des Antrages sollte für die Silvesternacht 2019/2020 zunächst abgelehnt werden. Die Verwaltung sollte jedoch für die darauffolgende Silvesternacht 2020/2021 beauftragt werden, eine Licht- und Lasershow an zentraler Stelle zu organisieren. Beschluss Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, in der Silvesternacht ihr persönliches Feuerwerk einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob ab der Silvesternacht 2020/2021 als Ersatz und Alternative zu den privaten Feuerwerken an einer zentralen innerörtlichen Stelle eine Licht- und Lasershow durchgeführt werden kann. Abstimmungsergebnis Dafür: 19, Dagegen: 1 2020 Müllvermeidung und Landschaftsschutz statt zweiter Müll-Umladestation an Gilchings Grenze Dem Antrag vom 28.12.2019 wurde in der Sitzung des gemeinderates am 21.1.2020 in den Punkten b,c,d einstimmig zugestimmt. Der Punkt a wurde mit den Stimmen von CSU, SPD und FW abgelehnt. Sachverhalt Mit Schreiben vom 28.12.2019 beantragt GR Unger mit Unterstützung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils zusammengefasst folgendes: Der Gemeinderat fordert die Kreisräte/innen auf, im Kreistag in Bezug auf die zweite Müll-Umladestation gegen die Herausnahme der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stimmen. Der Gemeinderat fordert den 1. Bürgermeister auf, sich weiterhin aktiv gegen eine zweite Müll-Umladestation einzusetzen und sich gegen jegliche thermische Verwertung von Müll auf dem besagten Gelände zu stellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, weiterhin Maßnahmen zu fördern, mit denen das Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf Müllvermeidung und der sich daraus ergebenden ökologischen und ökonomischen Nutzen weiter geschärft wird (Umwelttage, Ausstellungen, Broschüren, Vorträge u.v.m.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansiedlung eines „Unverpackt-Ladens“ in der Gemeinde zu unterstützen und dort auch einzukaufen. Nach Auffassung der Verwaltung sind alle Einzelanträge zu befürworten. Der Gemeinderat hat über den Antrag des GR Unger abzustimmen. Beschlussvorschlag Folgendem Antrag des GR Unger, Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.12.2019 wird entsprochen: Der Gemeinderat fordert die Kreisräte/innen auf, im Kreistag – im Rahmen der Entscheidungen rund um eine zweite Müll-Umladestation des AWISTA direkt neben der bestehenden Remondis-Anlage – gegen die Herausnahme der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stimmen. Der Gemeinderat fordert den Bürgermeister auf, sich weiterhin aktiv gegen eine zweite Müll-Umladestation an der Gilchinger Gemeindegrenze einzusetzen und sich gegen jede Möglichkeit der thermischen Verwertung von Müll auf dem Gelände der Müll-Umladestation zu stellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und anderen in diesem Bereich engagierten Gruppen, Veranstaltungen und Maßnahmen zu fördern, mit denen das Bewusstsein der Gilchinger Bevölkerung weiter geschärft wird für Müllvermeidungsmöglichkeiten und für den ökologischen sowie ökonomischen Nutzen, der sich daraus ergibt. Geeignet sind z.B. weitere Umwelttage, Ausstellungen im Rathausfoyer, Verteilung von Broschüren zur Plastikvermeidung, Vorträge, eine Geschenke-Ecke, aus der brauchbare Ware kostenlos mitgenommen werden darf, sowie ein gut erreichbares Sozialkaufhaus mit günstigen Preisen auf dem Gelände des geplanten neuen Gilchinger Wertstoffhofes und Ähnliches. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Ansiedlung und Etablierung eines „Unverpackt-Ladens“ in der Gemeinde Gilching zu unterstützen und auch als Kommune dort einzukaufen. Diskussionsverlauf BM Walter lässt über den Antrag in den Einzelpunkten getrennt abstimmen. GR Vilsmayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbehandlung, für Buchstabe a) des Antrages des GR Unger, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.12.2019, da es derzeit keinen entsprechenden Antrag gibt : „Der Gemeinderat fordert die Kreisräte/innen auf, im Kreistag – im Rahmen der Entscheidungen rund um eine zweite Müll-Umladestation des AWISTA direkt neben der bestehenden Remondis-Anlage – gegen die Herausnahme der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu stimmen.“ Beschluss 1 Abstimmungsergebnis Dafür: 15, Dagegen: 5 Abstimmungsbemerkung Nachfolgend wird über die weiteren Einzelpunkte des Antrages abgestimmt: Beschluss 2 b) Der Gemeinderat fordert den Bürgermeister auf, sich weiterhin aktiv gegen eine zweite Müll-Umladestation an der Gilchinger Gemeindegrenze einzusetzen und sich gegen jede Möglichkeit der thermischen Verwertung von Müll auf dem Gelände der Müll-Umladestation zu stellen. Abstimmungsergebnis Dafür: 20, Dagegen: 0 Beschluss 3 c) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und anderen in diesem Bereich engagierten Gruppen, Veranstaltungen und Maßnahmen zu fördern, mit denen das Bewusstsein der Gilchinger Bevölkerung weiter geschärft wird für Müllvermeidungsmöglichkeiten und für den ökologischen sowie ökonomischen Nutzen, der sich daraus ergibt. Geeignet sind z.B. weitere Umwelttage, Ausstellungen im Rathausfoyer, Verteilung von Broschüren zur Plastikvermeidung, Vorträge, eine Geschenke-Ecke, aus der brauchbare Ware kostenlos mitgenommen werden darf, sowie ein gut erreichbares Sozialkaufhaus mit günstigen Preisen auf dem Gelände des geplanten neuen Gilchinger Wertstoffhofes und Ähnliches. Abstimmungsergebnis Dafür: 20, Dagegen: 0 Beschluss 4 d) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Ansiedlung und Etablierung eines „Unverpackt-Ladens“ in der Gemeinde Gilching zu unterstützen und auch als Kommune dort einzukaufen. Abstimmungsergebnis Dafür: 20, Dagegen: 0 Naturnahe Gestaltung der Gilchinger Friedhöfe Der Antrag vom 27.2.2020 wurde bislang noch nicht behandelt. Tempo 30 als Sofortmaßnahme in der Brucker-/Römerstraße/Am Römerstein Der Antrag vom 7.3.2020 wurde bislang noch nicht behandelt. iWann wird über das Gilchinger Logo gesprochen? iiIn Bezug auf Renaturierung muss nachgehakt werden. iiiMit dem Ausbau der Verkehrsführung am Römerstein muss hier nachgefragt werden. ivSachstandsbericht Klima sollte bis Ende 2019 vorgelegt werden! vBisher ist diesem Beschluss noch nicht nachgekommen worden. Frau Kaelcke Gröger ist auch nicht mehr im Amt.
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