Grüne Urwahl: Die Mitglieder entscheiden

Basis ist Boss – Jetzt eintreten für Grün! Die Urwahl ist der Urknall für den grünen Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017. Wer bis zum 1. November 2016 Parteimitglied wird, entscheidet mit über das grüne Spitzenteam.

» Grüne Urwahl

2012 erstmals durchgeführt, ist die Grüne Urwahl bereits eine Erfolgsgeschichte grüner Basisdemokratie. Was keine andere Partei in Deutschland wagt, wiederholen wir: Bei der Grünen Urwahl können alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unser Spitzenduo für die Bundestagswahl 2017 wählen.Wer grüne Grundwerte vertritt und mitentscheiden möchte, muss bis zum 1. November 2016 Mitglied werden.

Unsere Mitglieder bestimmen in einer Urwahl, welches Spitzenduo die GRÜNEN in die Bundestagswahl 2017 führt. Foto: © Ingo Kuzia/gruene.de (CC BY 3.0)

Gewählt werden zwei Spitzenkandidat/innen, darunter muss mindestens eine Frau sein. Wir starten die Grüne Urwahl auf dem Länderrat am 10. September 2016 in Berlin. Bis zum 17. Oktober 2016 können sich alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als grünes Gesicht für die Bundestagswahl 2017 bewerben, sofern sie als Direktkandidatin oder Listenkandidat für die Bundestagswahl aufgestellt sind oder ein Votum von einem Kreis- oder Landesverband haben.

Bis Weihnachten stellen sich alle Kandidierenden auf Urwahlforen in ganz Deutschland vor, darunter auch auf dem Bundesparteitag in Münster im November 2016. Die Wahlunterlagen werden Anfang Dezember 2016 an alle Mitglieder geschickt, die bis zum 4. November 2016 Mitglied geworden sind. Einsendeschluss ist der 13. Januar 2017. Das Ergebnis werden wir im Januar 2017 verkünden.

Bisher haben ihre Kandidatur angekündigt:

Katrin Göring-Eckardt tritt bei der Urwahl um das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2017 an. Foto: © Harry Weber/gruene.de (CC BY 3.0)
Sonja Karas tritt bei der Urwahl um das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2017 an. Foto: © dpa
Robert Habeck tritt bei der Urwahl um das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2017 an. Foto: © Harry Weber/gruene.de (CC BY 3.0)
Anton Hofreiter tritt bei der Urwahl um das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2017 an. Foto: © Tibor Bozi (CC BY 3.0)
Cem Özdemir tritt bei der Urwahl um das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2017 an. Foto: © Harry Weber/gruene.de (CC BY 3.0)

Organisatorisches

Satzung und Urabstimmungsordnung
Hier findet ihr unsere Satzung und die Urabstimmungsordnung.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich alle Mitglieder, die nach Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen und als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Deutschen Bundestag aufgestellt sind. Das bedeutet, sie müssen entweder als Direktkandidat oder als Listenkandidatin von einem Kreis- bzw. Landesverband aufgestellt worden sein. Soweit der Landesverband noch keine Landesliste gewählt hat oder der Kreisverband noch nicht an der Aufstellung von Direktkandidatinnen und Direktkandidaten beteiligt war, ist es möglich, sich mit einem Votum eines Landes- oder Kreisverbandes zu bewerben. Jede Gliederung kann maximal ein Votum für eine Person zur Kandidatur als Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat vergeben. Kreis- und Landesverbände, die ein Votum vergeben haben, müssen ein vom Bundesverband bereit gestelltes Formular für die Dokumentation der Votenvergabe ausfüllen und an den Bundesverband schicken. Für die Voten und Bewerbungen wird der Bundesverband im September 2016 Formulare bereit stellen. Voten und Bewerbungen müssen bis zum 17. Oktober 2016 beim Bundesverband eingehen.
Kontakt für Rückfragen
Organisatorische Fragen:
E-Mail: 
Telefon: 030 28 442 0Presseanfragen:
E-Mail: 
Telefon: 030 28 442 130

Zeitplan

10.09.2016: Auftakt: Länderrat in Berlin
17.10.2016: Kandidaturen und Voten müssen beim Bundesverband eingegangen sein
22.10.2016: 1. Urwahlforum in Hannover
01.11.2016: Stichtag zur Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder, letzte Möglichkeit der Aufnahme von neuen Mitgliedern
11.-13.11.2016: Bundesparteitag in Münster mit Urwahlforum am 12.11.
25.11.2016: Letzter Tag für die Mitteilung von Adressänderungen
02.12.2016: Wahlunterlagen werden verschickt
20.12.2016: Letzte Verschickung von Wahlunterlagen, die Mitglieder nicht erreicht haben
07.01.2017: Letztes Urwahlforum in Berlin
13.01.2017:
 Einsendeschluss der Wahlunterlagen – Alle Briefe müssen bis zum 13. Januar 2017 beim Bundesverband eingegangen sein
Januar 2017: Ergebnisverkündung

Zeitplan Urwahlforen

29.10.2016: Bayern

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