Fassadenbegrünung 2015 4. November 201415. März 2017 Antrag angenommen in der Sitzung des Haupt- u. Bauausschuss am 17.11.2014 Rechtzeitig zu Planungsbeginn für die Pflanzperiode 2015 stellt Peter Unger mit Unterstützung der Fraktion den Antrag auf Fassadenbegrünung Antrag: Die Gemeinde prüft die Möglichkeit der Fassadenbegrünung von öffentlichen Gebäuden und führt sie, wenn möglich aus. Die Verwaltung empfiehlt Eigentümern privater Häuser analog vorzugehen und unterstützt die Eigentümer dabei beratend. Begründung: Der Effekt einer Fassadenbegrünung auf Wärmedämmung, Wärmespeicherung und Schallschutz ist messbar. 1) Es würde darüber hinaus eine Verschönerung der Baukörper erreicht werden, eine Verbesserung des Mikroklimas entstehen sowie ein Beitrag zur Luftverbesserung geleistet werden. „Pflanzen können schon allein durch Verdunstung und Kondensation von Wasser die Temperaturschwankungen des Tag-Nacht-Zyklus stark reduzieren. Dieser Vorgang wird noch verstärkt durch die relativ große Wärmespeicherfähigkeit des in der Pflanze befindlichen Wassers und durch die Photosynthese … Während Pflanzen an warmen Sommertagen Wärme verbrauchen, also kühlen, erzeugen sie nachts und im Winter Wärme. Dies beruht auf der Freisetzung von Wärmeenergie beim Atmungsprozeß, der umgekehrt wie die Photosynthese verläuft“. 2) Die positiven Wirkungen einer dichten Fassadenbegrünung lassen sich so zusammenfassen: Wärmedämmung durch Luftpolsterbildung Kühlwirkung bei Sonneneinstrahlung Luftreinigung Anreicherung mit Sauerstoff Schallschutz Erhöhung der Fugendichtigkeit von Wänden, Fenstern und Türen durch Verringerung des Winddrucks Schutz von Anstrichen, Putz und Mauerwerk vor starken Temperaturschwankungen, UV-Strahlen und Schlagregen (dadurch Verlängerung der Lebensdauer) Anlocken von Singvögeln, die im Pflanzenpolster Nistplätze und Nahrung finden. Die Befürchtung, dass Putzschichten oder Mauerwerk durch Selbstklimmer wie Efeu oder wilden Wein zerstört werden, ist unbegründet. Die Haftwurzeln des Efeus und die Haftscheiben an den Ranken des wilden Weins greifen den Mörtel nicht an, dringen nicht in den Putz ein und weisen auch kein Dickenwachstum auf, so dass sie keine sprengende Wirkung in Fugen und Rissen haben. Es gibt begrünte Fassaden, die über 60 Jahre lang nicht ausgebessert wurden und dank des Schutzes durch die Pflanzen auch jetzt noch keine Schäden aufweisen. Immer noch werden hygienische Gründe gegen eine Fassadenbegrünung angeführt. Sie können jedoch leicht entkräftet werden. Die in begrünten Fassaden vermehrt auftretenden Insekten stellen keinerlei Gefahr für den Menschen dar. Sie dienen den Vögeln zur Nahrung und dringen in der Regel nicht in die Räume ein. Dass begrünte Fassaden hygienisch als unbedenklich angesehen werden, zeigen die dicht mit wildem Wein überzogenen Fassaden von mehreren Krankenhäusern in Berlin. 3) Abschließend sei noch auf die relativ geringen Kosten hingewiesen, die durch die Neubegrünung entstehen und auf die Einsparungen durch Wegfall von Maler- und Reparaturarbeiten. Fassadenbegrünung ist darüber hinaus aufgrund des Energieeinsparpotentials auch als notwendiger und sinnvoller Beitrag zur Realisierung der vom Kreistag beschlossenen Energiewende zu sehen. ————— 1) – 3) Gernot Minke/Gottfried Witter, Handbuch zur Hausbegrünung, Fricke-Verlag Frankfurt/Main
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