Erstellung und Aushang von bedarfsorientierten Energieausweisen für die gemeindeeigenen Gebäude

– zurückgestellt –

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der am 01.10.2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung müssen ab dem 01.07.2009 für alle „Nichtwohngebäude“, dazu zählen auch alle öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 m² Nutzfläche, Energieausweise nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgestellt und öffentlich ausgehängt werden. 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt dabei die Wahl zwischen einem bedarfsund einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Für die Erhebung gesicherter Daten zur Sanierung eines Gebäudes scheidet ein verbrauchsorientierter Energieausweis aber aus.

Daher stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • für die gemeindeeigenen Gebäude und Liegenschaften bedarfsorientierte Energieausweise nach den Vorgaben der EnEV erstellen zu lassen,
  • die erstellten bedarfsorientierten Energieausweise an allen gemeindeeigenen und von der Gemeinde genutzten Gebäuden gut sichtbar auszuhängen,
  • regelmäßig die jeweiligen Energieverbrauchsdaten zu veröffentlichen.

Begründung:

Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist zwar teurer, doch können die dabei erhobenen Daten später als Basis für eine energietechnische Sanierung des jeweiligen Gebäudes dienen. Aufgrund dieser Zahlen lassen sich auch die möglichen Einsparungen abschätzen, dem wichtigsten Argument für die Umsetzung.

Mit den Daten des bedarfsorientierten Energiepasses können eindeutige Aussagen dazu getroffen werden, bei welchen Gebäuden die Sanierung am dringlichsten wäre und mit welchen Maßnahmen sich Energie am kostengünstigsten einsparen ließe.

Eine merkliche Reduzierung der Heizkosten amortisiert die Mehrkosten für den bedarfsorientierten Energiepass in kurzer Zeit. Außerdem ist die sukzessive Umsetzung der Untersuchungsergebnisse ein weiterer Baustein zur Reduzierung der CO2-Emissionen durch gemeindeeigene Heizanlagen.

Der Energieausweis soll einen Vergleichsmaßstab schaffen, der es ermöglicht verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und außerdem Ansporn geben um die Energieeffizienz zu erhöhen und damit den Ausstoß von klimaschädlichen CO2 (Kohlendioxidgas) zu vermindern. Energieeffizienz meint: weniger Energieverbrauch mit dem selben Nutzen.

Über den Endenergiebedarf für die Beurteilung eines Gebäudes liegen in der Regel keine vergleichbaren Daten vor. Die Verbrauchsabrechnung allein ist keine zuverlässige Quelle ein Gebäude zu beurteilen.

Nur wer den Zustand einer Immobilie kennt, kann gezielt Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen und kann diese mit einer energetischen Bewertungsskala vergleichen und gezielte Energiesparmaßnahmen ergreifen. So können die Kosten für die Gebäudebeheizung gesenkt werden.

Mit der Umsetzung einer Vielzahl von ineinander greifenden Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung an öffentlichen Gebäuden verschafft sich Gilching einen erheblichen Standortvorteil in der Region. Gleichzeitig verschaffen ersparte Energiekosten Spielräume für andere Investitionen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

Ein öffentlich ausgehängter bedarfsorientierter Energieausweis zeigt, dass die Gemeinde Gilching das Ziel Energiewende 2035 ernsthaft verfolgt und auch auf dem richtigen Weg ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Akpomuje

Erstellung und Aushang von bedarfsorientierten Energieausweisen für die gemeindeeigenen Gebäude

 

EINE KURZE EINFÜHRUNG ZUM ENERGIEAUSWEIS:

Der bedarfsorientierte Energieausweis umfasst im Gegensatz zu einem verbrauchsorientierten Energieausweis nicht nur eine Aufstellung des derzeitigen Energiebedarfs pro Jahr sondern auch eine Analyse der energetischen Schwachstellen der Gebäude. Er gibt auch Hinweise, wie der derzeitige Energiebedarf bei gleichem Komfort gesenkt werden kann. Ziel ist, bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen immer auch energetische Sanierung mit zu berücksichtigen.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf eines Gebäudes mittels Computerprogramm anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aufgrund von Plänen und Baubeschreibungen, Heizungsdaten berechnet und lässt das individuelle Nutzerverhalten außen vor. Weiterhin werden sinnvolle konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Die Gebäudehülle, die Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.

Das Ergebnis ist eine Energiekennzahl. Natürlich wird auch die Energieeinsparung durch das Nutzerverhalten erklärt. Die Daten, die vom Energieausweisaussteller ermittelt werden um den Energiebedarf beim Wohngebäude zu ermitteln sind:

  • die Daten der Heizungsanlage,
  • das beheizte Gebäudevolumen,
  • die Flächen der Bauteile von Fenstern, Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken, Decken zum unbeheizten Dachraum,
  • die verschiedenen Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile,
  • Klimadaten wie Außentemperatur, geografische Lage des Gebäudes und Luftwechsel sowie die Gewinne durch Sonnenenergie, werden auch berücksichtigt.

Die Hüllflächen und das beheizte Volumen eines Gebäudes werden anhand von Bauplänen ermittelt. Die Baustoffe werden entweder nach Baualter standardisiert oder nach Angaben aus der Baubeschreibung des Gebäudes ermittelt. Die Luftwechsel- und Klimadaten sind Standardkennwerte.

Das Ergebnis ist ein genormter Bedarfswert vergleichbar mit der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten. Natürlich wird auch der tatsächliche Energieverbrauch als Vergleichsgröße anhand der Verbrauchsabrechnung angegeben. Dies ist ein Indikator dafür, ob zu viel Energie verbraucht wird oder nicht.

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