Akteneinsichtsrecht für die Mitglieder des Gemeinderates 28. April 200819. März 2017 – angenommen – Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich im Namen der Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Geschäftsordnung“ der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 6. Mai 2008 folgenden Antrag: Gemeinderatsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht soweit es sich nicht um personen- oder steuerbezogene Akten handelt. Die Gemeinderatsmitglieder sind mit der Einsichtnahme beauftragt. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit erhalten, so bitten wir, über folgenden Alternativantrag, der ein eingeschränktes Akteneinsichtsrecht beinhaltet, abzustimmen: Gemeinderatsmitglieder haben ein Akteneinsichtsrecht zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einer Gemeinderats- beziehungsweise Ausschußsitzung soweit es sich nicht um personen- oder steuerbezogene Akten handelt. Begründung: Es gibt kein generelles Akteneinsichtsrecht für jedes einzelne Gemeinderatsmitglied. Dies hat nur der Gemeinderat als Kollektivorgan, der dann einzelne Gemeinderatsmitglieder zur Akteneinsicht in die Verwaltungsakten beauftragen kann. Ein sachgerechtes Arbeiten ist jedoch vielfach nur möglich, wenn jedes Gemeinderatsmitglied Akteneinsicht nehmen kann. Per Geschäftsordnung läßt sich die Beauftragung zur Einsichtnahme für alle Gemeinderatsmitglieder festlegen. Mit freundlichen Grüßen Peter Unger Antrag Akteneinsichtsrecht
Letzter Infostand vor der Wahl 22. Februar 202522. Februar 2025 Beim letzten Bundestagswahl-Infostand heute morgen hatten wir noch einmal Besuch von unserer Direktkandidatin Verena Machnik!
Gestohlene Plakatständer im Baggersee – Demokratie sieht anders aus 18. Februar 202519. Februar 2025 Nachdem in der Nacht zum Donnerstag, dem 13. Februar, elf unserer Plakatständer entwendet und weitere acht Plakate heruntergerissen wurden, bot sich am Sonntagmorgen einem Spaziergänger am Baggersee ein ungewöhnliches Bild…