Bezahlbaren Wohnraum schaffen in Gilching, im Landkreis und in Bayern 12. Dezember 20166. März 2017 Antrag wurde abgelehnt in der Gemeinderatssitzung am 17.1.2017 Hier ist der Einsatz der Grünen für bezahlbaren Wohnraum schon im Jahre 1979 aufgezeichnet DurchschnittsverdienerInnen, vor allem Familien mit Kindern und Alleinerziehende, können sich in unserem Landkreis wegen der extrem hohen Mietpreise meist keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten. Dies betrifft insbesondere Berufsgruppen mit niedrigem Einkommen (z.B. ErzieherInnen, Pflegepersonal). Ursachen für die hohen Mieten sind hauptsächlich die Kosten für das Bauland, das in der Vergangenheit auch durch die Attraktivität des Münchner Großraums massive Wertsteigerungen erfahren hat. Die Wertsteigerung von Grundstücken ergibt sich in der Regel dadurch, dass die Rahmenbedingungen in der Umgebung und in der Region durch Steuergelder verbessert worden sind (z.B. Anschlüsse an den ÖPNV oder das Straßennetz, Kinderbetreuungseinrichtungen, schulische Angebote, kommunale Krankenhäuser). Deshalb ist es nur fair, die Wertsteigerungen, die beim Verkauf solcher Grundstücke entstehen, wiederum mit der Allgemeinheit zu teilen. Alleine die mit einem einzigen Gemeinderatsbeschluss vollzogene Umwandlung von „Ackerland“ in (dann wertgesteigertes) Bauland beschert(e) einigen wenigen Grundeigentümern oftmals „über Nacht“ Millionengewinne, die dann von den Käufern des Baulandes gezahlt werden müssen und die dann auf den Wohnungsbau und die Wohnungsmieten umgelegt werden. Zum Thema bezahlbarer Wohnraum haben sich Gilchinger Parteien in ihren Programmen zur Kommunalwahl 2014 folgendermaßen geäußert: CSU Flyer, unter der Überschrift/*Lebendiger Ort*/ ist zu lesen: ….. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Einheimischenmodelle ….. SPD Punkt 6 unseres Wahlprogramms, In Gilching bin ich zuhause: ….. Bezahlbares Wohnen durch sozialen Wohnungsbau mit dem Zweckverband „Wohnen“ und auf Grundlage eines Einheimischen-Modells ….. ÖDP unter dem Punkt „Heimat und Gilchinger Identität bewahren“: ….. bezahlbaren Wohnraum schaffen (Einheimischen-Modell, sozialen Wohnungsbau weiter ausbauen ….. Ursachen für die hohen Mieten sind hauptsächlich die Kosten für das Bauland. Um bezahlbare Mieten zu ermöglichen und konform der Bayerischen Verfassung zu handeln, stelle ich mit Unterstützung der Fraktion zur ersten Gemeinderatssitzung im Neuen Jahr folgenden Antrag: Der Gemeinderat Gilching fordert den Bayerischen Landtag auf, ein Gesetz zur Verwirklichung des Artikel 161, Absatz 2 der Bayerischen Verfassung auf den Weg zu bringen. A. Problem Der Artikel 161, Absatz 2 der Bayerischen Verfassung lautet: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“. Dieser Verfassungsartikel ist bis heute nicht erfüllt. Bei uns profitieren einige Wenige und nicht die Allgemeinheit von den Steigerungen des Bodenwertes. Grundstücke erhalten z.B. durch Umwidmung in Bauland, durch Erhöhung der Geschoßflächenzahlen oder durch Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz wesentlich höhere Werte, ohne dass die Wertsteigerung für die Allgemeinheit nutzbar gemacht wird. B. Lösung Die Gemeindeverwaltungen werden verpflichtet, Wertsteigerungen von Grundstücken durch Baulandausweisung, Erhöhung der Baudichte usw. nur noch dann zu ermöglichen, wenn eine Abführung der Wertsteigerung sichergestellt ist. Dies kann geschehen a) durch finanzielle Abgaben b) durch Abtretung eines Teils des Grundes zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. C. Alternativen Keine D. Kosten Dem Freistaat Bayern entstehen keine Kosten. Die Gemeinden erhalten zusätzliche Einnahmen oder Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau. Mit freundlichen Grüßen, Peter Unger Artikel 161 Gemeinde Dezember 2016 Bodenspekulation_und_Bayerische_Verfassung
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