Ermäßigung für Geschwisterkinder in gemeindlichen Kinderhorten, Kindergärten und Kinderkrippen 31. Oktober 20167. Februar 2018 Antrag zur Gemeinderatssitzung am 15.11.2016 Die Gemeinde Gilching kehrt wieder zurück zu der Staffelung der Gebühren für Geschwisterkinder vor der Gebührenerhöhung. D.h. für das zweite Kind einer Familie gibt es eine Ermäßigung der Gebühren von 30% für jedes weitere Kind 50%. Ermäßigung für Geschwisterkinder in gemeindlichen Kinderhorten, Kindergärten und Kinderkrippen Sehr geehrter Herr Walter, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich mit Unterstützung der Fraktion zur nächsten Gemeinderatssitzung folgenden Antrag: Die Gemeinde Gilching kehrt wieder zurück zu der Staffelung der Gebühren für Geschwisterkinder vor der Gebührenerhöhung. D.h. für das zweite Kind einer Familie gibt es eine Ermäßigung der Gebühren von 30% für jedes weitere Kind 50%. Begründung: Mit Schreiben vom 8. September wenden sich Eltern wegen der Gebührenerhöhung an die Gemeinderäte. Wir Grünen können uns den im Schreiben vorgebrachten Argumenten nicht verschließen und sehen wie die Eltern mit der Festlegung einer Ermäßigung für Geschwisterkinder auf 15% gerade die Eltern ungewöhnlich hoch belastet, die nicht nur ein Kind den gemeindlichen Einrichtungen für Kinder anvertrauen. ozgurmulazimoglu via Wikimedia Die Rechnungen sehen je nachdem, in welchen Einrichtungen und wie lange die Kinder untergebracht sind, sicher unterschiedlich aus, können aber leicht im Jahr über 1000 € Mehrkosten für eine Familie mit drei Kindern ausmachen. Aktuell sind 404 Kinder in den gemeindlichen Einrichtungen für Kinder untergebracht. Dabei handelt es sich bei 51 um sogenannte 2. Geschwisterkinder und bei Dreien um dritte Geschwisterkinder (Angabe der Gemeinde). Für die Gemeinde würde bei einer Rückkehr zur alten Geschwisterermäßigung eine Steigerung des Defizits von weniger als 1%1 entstehen. Einsparmöglichkeiten oder höhere Kostendeckung sollten nicht auf dem Rücken von Familien mit mehreren Kindern stattfinden, sondern auch an anderer Stelle ansetzen. Sicherlich muss es ein Ziel der Gemeinde sein die Kosten auch für Kinder-Einrichtungen im Rahmen zu halten. Aber was heißt das? Wie hoch sollte die Kostendeckungen bei den Einrichtungen sein, 100%, 57% oder nur 43%? Mit den alten Ausgaben/Einnahmen lag sie zwischen 43% und 57%. Um nicht immer neu in die Gebührendiskussion einsteigen zu müssen, wäre hier ein Richtwert hilfreich. Die Kindereinrichtungen in der Gemeinde arbeiten mit einer unterschiedlichen Kostendeckung. Dass diese aber 14% (Unterschied in der Kostendeckung vom „Haus der Kinder“ und Kindergarten Geisenbrunn) ausmachen, sollte Anlass geben nachzuprüfen, warum eine Einrichtung mehr Geld braucht für die Betreuung der Kinder wie eine andere. Mit freundlichen Grüßen Martin Pilgram Basis für diese Zahl ist die Eingruppierung von allen Kindern in die Kategorie 6-7 Stunden Kindergarten Antrag Geschwisterkinder Update 31.1.2018: Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016 mit 9:13 abgelehnt
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Zusammenfassung Gemeinderatssitzung vom 21.1.2025 10. Februar 2025 Themen: Haushalt, Jahresrechnung, Tiefengeothermie