Bestattung verstorbener Muslime auf hiesigen Friedhöfen 30. Dezember 200819. März 2017 Muslimischer Friedhof Nach den allgemein anerkannten Fikih-Büchern zur Religions- und Glaubenspraxis im Islam, beispielsweise „Büyük Islam Ilmihali“ von Ömer Nasuhi Bilmen, eine der verbreitetsten Sammlungen, ist bei der Bestattung verstorbener Muslime auf folgende Punkte zu achten: » Quelle: Basis-Verlag Eine Waschmöglichkeit für die Leichen muss auf dem Friedhof vorhanden sein. Ein separater Bereich für die Muslime sollte auf dem Friedhof ausgewiesen sein (keine gemischte Belegung). Die Gräber sind so zu öffnen, dass sie mit ihrer Längsseite in Richtung Mekka, also nach Südosten, zeigen. Gegen eine Bestattung im Sarg besehen keine Bedenken. Sargbestattungen sind in gewissen Fällen sogar üblich wie z.B. für die Frauenleichenbestattung oder bei schlammigem Boden. Die Särge sollten so beschaffen sein, z.B. durch eine Schräge im Innern, dass die Leiche mit dem Gesicht nach Mekka und leicht auf der rechten Seite liegend gebettet werden kann. Wenn die Leichen verwest sind, dürfen die Gräber neu belegt werden. Es ist für den Verstorbenen oder die Verstorbene besser, ihn/sie dort zu bestatten wo er/sie gestorben ist. Bezüglich der hierzulande geltenden Bestimmungen der Sargbestattung und der zeitlich befristeten Gräberbelegung bestehen im Islam keine gegensätzlichen religiösen Vorgaben.
Rückblick: Aktion an S-Bahnhöfen und „Grün klingelt“ 19. Januar 202519. Januar 2025 Viele Flyer verteilen und eine Menge kleiner Gespräche führen konnten wir beim Einsatz an den S-Bahnhöfen im morgendlichen Berufsverkehr und an Gilchinger Haustüren.
Zusammenfassung Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024 27. Dezember 20244. Januar 2025 Themen: Freiflächen-Photovoltaik, Trägerwechsel ev. Hort/Kindergarten, Städtebauförderung